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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky: Abmahnung im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wegen Ticketverkauf

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA lässt aktuell wieder wegen vermeintlicher Verstöße gegen die ATGB (Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen) durch die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky abmahnen. In einem aktuell von uns vertretenen Fall geht es konkret um folgende Verstöße durch das Anbieten von Tickets auf eBay:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet

- Die Tickets wurden öffentlich bei Auktionen (eBay) zum Kauf angeboten

Geltend gemachte Ansprüche:

- Abgabe einer Unterlassungserklärung

- Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 250,00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung des Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA erhalten? Dann wenden Sie sich direkt an unsere Anwaltskanzlei! Keinesfalls sollten Sie eine Abmahnung ignorieren. Es könnten dann gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Beachten Sie bei Erhalt einer Abmahnung die folgenden Punkte:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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