Oops, wer hat das Formular gegessen?

Eine neue Abmahnung des VDAK (Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V.) wurde uns aktuell bekannt, in der es um einen vermeintlichen Wettbewerbsverstoß durch Fehlen von Garantiebedingungen geht.

Konkret habe der Abmahnungsempfänger innerhalb eines eBay-Angebotes mit einer Herstellergarantie ohne Erläuterung der exakten Garantiebedingungen auf eBay einen Wettbewerbsverstoß begangen, § 312d BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 9, § 4 Abs. 1 EGBGB. Forderungen: Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 142,80 € Aufwendungsersatz verlangt.

Wie sollte reagiert werden?

- Nicht ignorieren

- Nicht selber reagieren

- Kontakt zu einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aufnehmen

Wenden Sie sich bei Erhalt einer derartigen Abmahnung gerne vertrauensvoll an unsere Kanzlei – wir sind eine Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz und haben bereits zahlreiche Abmahnungen des VDAK erfolgreich bearbeitet und hiergegen verteidigt. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Senden Sie uns hierzu Ihre Abmahnung gerne per Mail zu oder rufen Sie uns an.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

-Bundesweite Vertretung

-Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Zusätzlich bieten wir einen interessanten AGB-Update-Service für Onlinehändler an:

Neben der Erstellung von rechtssicheren AGB-Texten und weiteren Rechtstexten für Ihren Onlineshop beinhaltet unser Paket auch die regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung der Texte sowie Ihres Onlineshops. So sind Sie rechtlich immer abgesichert und auf dem aktuellen gesetzlichen Stand. Den genauen Leistungsumfang sowie die weiteren Details finden Sie auf unserer Homepage.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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