Oops, wer hat das Formular gegessen?

Unsere Kanzlei wurde kürzlich mit der Überprüfung und Verteidigung gegen eine ganz aktuell ausgesprochene Abmahnung eines Berliner Rechtsanwalts im Auftrag der Hartlieb-Augenoptik GbR beauftragt. In der Abmahnung von Ende Mai geht es um Wettbewerbsverstöße innerhalb eines eBay-Angebotes bei der Bewerbung von Brillen.

Die Abmahnung macht mehrere Wettbewerbsverstöße zum Gegenstand der Angelegenheit. Konkret heißt es, unsere Mandantschaft biete auf eBay Brillen und andere augenoptische Produkte zum Kauf an und halte in den Angeboten nicht das Wettbewerbsrecht ein. Verstöße im Detail:

- Kein Link zur OS-Streitschlichtungsplattform

- Keine Widerrufsbelehrung

- Kein Muster-Widerrufsformular

Die Verpflichtung zur Einhaltung der oben genannten Verstöße ergebe sich daraus, da es sich bei unserer Mandantschaft um einen gewerblichen Händler im Sinne des Gesetzes handele. Gewerbliche Händler müssten diese genannten Informationen in eBay-Angeboten vorhalten. Nur bei ausschließlich privaten Angeboten sei keine Widerrufsbelehrung etc. nötig.

Wann ist man gewerblicher Händler bei eBay?

Die Abgrenzung zwischen gewerblichem und privatem Handeln ist nur schwer vorzunehmen. Sie erfolgt anhand zahlreicher Kriterien, die Anzahl der angebotenen Produkte stellt nur einen Teil der Kriterien dar. Daher kann die tatsächliche Abgrenzung immer nur im Einzelfall und nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen, der auf das Wettbewerbsrecht spezialisiert ist.

Forderungen:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Zahlung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 347,60 €

Vorsicht - vorformulierte Unterlassungserklärung!

Die von dem Rechtsanwalt vorformulierte Unterlassungserklärung sollte unserer Auffassung nach nicht abgegeben werden, da sie ein Schuldeingeständnis darstellt und zudem für den Falle eines Verstoßes eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € beinhaltet.

Wie reagieren?

- Nicht ignorieren

- Nicht selber Handeln

- Kontakt zu spezialisierter Anwaltskanzlei aufnehmen!

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung

Gerade weil jede Abmahnung individuell und eigen ist, kann keine pauschale Aussage über deren Rechtmäßigkeit gemacht werden. Daher bietet Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Heidicker im Vorfeld einer etwaigen Beauftragung eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

-Bundesweite Vertretung

-Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de">ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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