Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Kanzlei Sievers & Kollegen im Auftrag der Frau Jeannette Habeck

In einer neuerlich unserer Kanzlei zur weiteren Bearbeitung übergebenen Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen im Auftrag der Frau Jeannette Habeck aus Neuzelle geht es um den Vorwurf des wettbewerbswidrigen Handelns auf eBay. Unsere Mandantschaft bietet dort diverse Produkte zum Kauf an.

Konkret beanstandete Vorwürfe:

- Veraltete Widerrufsbelehrung

- Fehlendes Muster-Widerrufsformular

- Fehlende Belehrung zu den zum Verkauf führenden Schritten

- Fehlende Belehrung zur Vertragstextspeicherung

- Fehlende Belehrung zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht

- Fehlende Informationen zur Textilkennzeichnungsverordnung

Forderungen:

- Abgabe einer Unterlassungserklärung

- Anwaltskostenerstattung i.H.v. 1.326,37 €

- Kostenerstattung für Dokumentation der Rechtsverletzung i.H.v. 154,70 €

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Ob eine Abmahnung berechtigt ist oder nicht, lässt sich nur im Einzelfall sagen. Jedoch kann zu den beanstandeten Verstößen folgendes gesagt werden: Die ersten fünf vermeintlichen Verstöße betreffen fehlende oder fehlerhafte Rechtstexte. Deren Erstellung ist für den juristischen Laien aufgrund einer Vielzahl von zu beachtenden Vorschriften nur sehr schwer oder gar nicht möglich. Daher sollten zwecks rechtskonformem Onlinehandel und Schutz vor Abmahnungen stets anwaltlich erstellte Rechtstexte verwendet werden. Der letztgenannte Verstoß betrifft die Textilkennzeichnungsverordnung, welche bei Verkauf von Textilien jeder Art eine zusätzlich zu beachtende Vorschrift darstellt. Hierin wird u.a. festgeschrieben, wie genau die textilen Faserbestandteile gekennzeichnet werden müssen (z.B. „100 % Baumwolle“).

AGB-Update-Service:

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet speziell für Onlinehändler einen sogenannten „AGB-Update-Service“ an. Mit umfangreichem Leistungspaket, zu dem u.a. die Erstellung von rechtssicheren Rechtstexte (z.B. Widerrufsbelehrung, AGB, etc.) zählt, sind Sie als Onlinehändler auf der sicheren Seite. Neu ab sofort ist auch eine Erweiterung unseres Service ohne zusätzliche Kosten: Kostenfreie Einschätzung bei Abmahnungen, die keinen Rechtstextbezug haben. Nähere Informationen zu unserem Service finden Sie auf unserer Homepage oder auch in unserem Videobeitrag:

So sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung reagieren:

- Kein Ignorieren

- Kein Handeln auf eigene Faust

- Keine Bezahlung von Beträgen

- Kontaktaufnahme zu spezialisiertem Anwalt

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung. So erfahren Sie völlig unverbindlich unsere Einschätzung zu Ihrer individuellen Abmahnung. Nähere Infos und Kontaktdaten auf unserer Homepage.

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