Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Nimrod Rechtsanwälte – Astragon Entertainment -Landwirtschaftssimulator

Wurden Sie von den Nimrod Rechtsanwälten im Auftrag der Astragon Entertainment GmbH wegen Filesharing an dem PC-Spiel „Landwirtschaftssimulator 2017“ abgemahnt? Wir vertreten in einem derartigen Fall aktuell einen Mandanten.

Filesharing ist nicht nur an Filmen oder Musikwerken möglich, sondern auch an anderen Dateien wie z.B. Software oder PC-Spielen. Die vorliegende Abmahnung betrifft das PC-Spiel „Landwirtschaftssimulator 2017“, welches unser Mandant in einer Online-Tauschbörse zum Tausch angeboten haben soll. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar. Folgende Ansprüche werden geltend gemacht:

- Unterlassungsanspruch

Die Kanzlei Nimrod fordert unsere Mandantschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Dem Abmahnschreiben ist ein durch die Gegenseite vorformuliertes Muster beigefügt.

Unser Rat: Unterzeichnen Sie die durch die Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht! Diese kann als Schuldeingeständnis eingestuft werden. Hierdurch schneiden Sie sich bereits zu Beginn etwaige Einwendungen gegen den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung ab.

- Schadensersatzanspruch

Weiterhin fordert die Gegenseite unsere Mandantschaft zur Zahlung eines Schadensersatzanspruches in Höhe von 672,50 € auf.

Unser Rat: Zahlen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keinerlei Beträge! Auch durch die Zahlung könnten Sie ein Schuldeingeständnis abgeben. Es gilt, zunächst durch einen spezialisierten Rechtsanwalt Ihren Sachverhalt zu überprüfen und im Anschluss ggf. einen angemessenen Schadensersatzbetrag zu vereinbaren.

Der häufigste Fehler ist das Ignorieren einer Abmahnung. Wir können anhand unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich des Filesharing-Rechts sagen: Es wird „niemand vergessen“! Auch wenn nach einer Abmahnung oft eine längere Zeit keine weitere Rückmeldung seitens der abmahnenden Kanzlei erfolgen sollte, wird rechtzeitig vor Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist regelmäßig ein gerichtliches Verfahren eingeleitet, sofern zuvor keine außergerichtliche Einigung erzielt wurde. Nach Erhalt einer Abmahnung sollte daher unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden. Individuell und auf Ihren Einzelfall hin zugeschnitten gilt es, eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln um die Angelegenheit rechtssicher und so günstig wie möglich für Sie zu beenden.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

In zahlreichen Fällen lassen sich durch die rechtsanwaltliche Vertretung die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Wichtig ist, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen.

Wenn Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne deutschlandweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung – auf Ihren Einzelfall zugeschnitten

- Persönliche und enge Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz

- Vertretung im gesamten Bundesgebiet

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Wir werden mit Ihnen im Fall einer Beauftragung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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