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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Kanzlei Yussof Sarwari: Abmahnung für G&G Media GmbH

Herr Rechtsanwalt Yussof Sarwari hat kürzlich erneut eine urheberrechtliche Abmahnung für die G&G Media GmbH ausgesprochen. Wir hatten in unserem Abmahnblog bereits häufiger über derartige Abmahnungen berichtet.

Der Vorwurf der Abmahnung lautet: Urheberrechtsverletzung durch Anbieten des Filmes „Rosetten Teenies - Das erste Mal in den Arsch #4“ in einer Tauschbörse (Filesharing). Bei dem Herunterladen von Filmwerken oder anderen Dateien aus Online-Tauschbörsen wird die entsprechende Datei im gleichen Arbeitsschritt automatisch hochgeladen. Das öffentliche zur-Verfügung-stellen der entsprechenden Datei stelle eine Urheberrechtsverletzung dar, so der Vorwurf der Abmahnung. Gefordert wird aufgrund der vermeintlichen Verletzung die Zahlung eines Betrages in Höhe von 650,00 € sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Bei Erhalt einer Abmahnung beachten Sie:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinerlei Kontakt zur Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Erfahrung und Kompetenz im Gebiet der gesamten Bundesrepublik zur Verfügung. Sie erreichen uns über diverse Fernkommunikationsmittel. Wir betreuen unsere Mandanten individuell und besprechen die genaue Vorgehensweise mit Ihnen ab.

Uns ist die Kostentransparenz sehr wichtig. Deshalb werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten? Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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