Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Rechtsanwalt Lutz Schroeder für Verband zum Schutz geistigen Eigentums

Aktuell bearbeiten wir eine Abmahnung aufgrund einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an einem Bild des Fotografen Dennis Skley, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Auftrag des Vereins „Verband zum Schutz geistigen Eigentums“ (VSGE).

Vorwurf:

Gegenstand der Abmahnung ist ein Bild, welches unter der Creative Commons Lizenz (CC) vom Fotografen Dennis Skley auf Flickr veröffentlicht wurde. Dieses Bild soll unser Mandant ohne korrekte Beachtung des CC-Lizenzvertrages auf seiner Homepage veröffentlicht haben. Konkret fehle ein Link zum Flickr-Profil des Fotografen sowie der Bildtitel und ein Link zu den CC-Lizenzbestimmungen.

Forderung:

Unsere Mandantschaft wird dazu aufgefordert:

1. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,

2. Schadensersatz nach den MFM-Honorartabellen in Höhe von 829,25 € zu zahlen,

3. Rechtsanwaltskosten in Höhe von 546,50 € zu erstatten.

Es ergibt sich mithin ein geforderter Gesamtbetrag in Höhe von 1375,75 €.

Welche Rolle spielt der Verband zum Schutz geistigen Eigentums?

Der Fotograf Dennis Skley hat seine Rechte an den Verband zum Schutz geistigen Eigentums abgetreten. Dieser macht die Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend und ist der Abmahngegner.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Ob eine Abmahnung wirklich berechtigt ist, kann nur nach Überprüfung des Einzelfalls gesagt werden. Daher ist eine Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt unbedingt nötig. Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und daher auf das Gebiet des Urheberrechts höchst spezialisiert.

Beachten Sie folgende Regeln bei Erhalt einer Abmahnung:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich an eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei wenden. So kann weiterer Schaden abgewendet und die Angelegenheit möglichst kostengünstig und rechtssicher erledigt werden. Insbesondere ist eine anwaltliche Überprüfung dringend dahingehend angeraten, ob die geltend gemachten Schadensersatzansprüche der Höhe nach tatsächlich berechtigt sind. Anhand dieser berechnet sich auch das Anwaltshonorar des abmahnenden Anwalts.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.