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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Neue Abmahnung: Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK) wegen Herstellergarantie

Wurden Sie ebenfalls, wie einer unserer Mandanten, vom VDAK (Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V.) wegen eines vermeintlichen Wettbewerbsverstoß aufgrund der Werbung mit einer Herstellergarantie in einem Onlineangebot abgemahnt?

Der Vorwurf der neuen VDAK-Abmahnung lautet, dass unsere Mandantschaft innerhalb eines eBay-Angebotes mit einer „Herstellergarantie“ geworben haben soll, ohne hierbei eine genaue Erläuterung der exakten Garantiebedingungen beizufügen. Dies stelle einen Wettbewerbsverstoß i.S.d. § 312d BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 9, § 4 Abs. 1 EGBGB dar.

Forderungen:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 142,80 €

Abmahnung erhalten? Verhaltenstipps:

- Eine Abmahnung niemals ignorieren

- Auf die gesetzten Fristen achten

- Unterschreiben Sie keine Dokumente

- Bezahlen Sie keine Beträge

- Kontaktieren Sie nicht die abmahnende Kanzlei

Abmahnungen des VDAK – insbesondere aufgrund von fehlenden Garantiebestimmungen und –bedingungen waren in unserer Kanzlei bereits Gegenstand von zahlreichen Mandaten. Wir beraten unsere Mandanten immer dahingehend, wie eine derartige Angelegenheit rechtssicher und möglichst kostengünstig erledigt werden kann. Sie sollten sich bei Erhalt einer Abmahnung immer von einem auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt – vorliegend von einem auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz – vertreten lassen.

Ihr Vorteil:

- Wir beraten Sie engagiert und kompetent

- Wir arbeiten mit unseren Mandanten vertrauensvoll und eng zusammen

- Ein faires Pauschalhonorar garantiert Kostentransparenz

- Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet

- Wir garantieren eine unkomplizierte Abwicklung der Angelegenheit

Eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie gerne völlig unverbindlich von unseren Rechtsanwälten erhalten. Hierzu können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an " href="mailto:ra@kanzlei-heidicker.de">ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Sind Sie Onlinehändler?

Als Onlinehändler müssen Sie zahlreiche Normen und Vorschriften beachten. Diese ergeben sich aus den unterschiedlichsten Gesetzen, wie z.B. dem BGB, dem UWG, der PAngVO, dem ElektroG oder dem HGB. Konzentrieren Sie sich als Onlinehändler auf Ihr eigenes Geschäft und überlassen Sie Ihre Rechtstexte Spezialisten. Wir bieten Onlinehändlern ein AGB-Update-Paket an. So sind Ihre Rechtstexte immer auf dem aktuellen gesetzlichen Stand und Sie sind vor Abmahngefahren sicher. Weitere Infos hierzu finden Sie auf unserer Homepage und unserem YouTube-Kanal.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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