Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei Kreuzkamp & Partner im Auftrag der Stabilo Werkzeugfachmarkt GmbH wegen fehlender Grundpreisangabe

Wir wurden kürzlich damit beauftragt gegen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Kreuzkamp & Partner, ausgesprochen im Auftrag der Stabilo Werkzeugfachmarkt GmbH, zu verteidigen. In der Abmahnung wird das Fehlen einer Grundpreisangabe innerhalb eines eBay-Angebots unserer Mandantschaft gerügt.

Ein Grundpreis ist nach der Preisangabenverordnung immer dann anzugeben, wenn ein Produkt in einer bestimmten Verpackungseinheit (z.B. 250 ml, 0,75 m, etc.) angeboten wird. Sodann ist in unmittelbarerer Nähe des Endpreises der Preis je Mengeneinheit (z.B. 1 kg, 1 l, etc.) anzugeben. Gegen diese gem. § 2 PAngV bestehende Pflicht habe unser Mandant verstoßen, da keinerlei Grundpreis angegeben worden sei.

Forderungen:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Kostenerstattung Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.242,84 €

Abmahnung erhalten? Unsere Tipps:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Unser Rat an Sie:

Gerade Verstöße gegen die Preisangabenverordnung stellen sich als erhebliches Risiko für die Zukunft dar. Gerade bei Verstößen gegen die Preisangabenverordnung macht es je nach Abmahnadressat Sinn über Alternativen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nachzudenken. Diesbezüglich ist es jedoch wichtig nicht auf eigene Faust zu handeln, da die Risiken nur zusammen mit einem Fachanwalt besprochen und abgeschätzt werden können.

Wir stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de

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