Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Kanzlei Luther im Auftrag der Daniel Wellington AB

Eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Luther im Auftrag der Daniel Wellington AB (Inhaberin der Marke „Daniel Wellington“) ist aktuell Gegenstand eines unserer Kanzleimandate. Gerügt wird eine Markenrechtsverletzung an der Marke „Daniel Wellington“ durch die Einfuhr von angeblich gefälschten Armbanduhren nach Deutschland.

Sachverhalt:

In der Abmahnung heißt es, unsere Mandantschaft habe versucht, gefälschte Armbanduhren aus Honkong nach Deutschland einzuführen. Die entsprechende Postsendung sei durch den Zoll abgefangen und beschlagnahmt worden. Anschließend wurde die Daniel Wellington AB als Markenrechtsinhaberin über die versuchte Einfuhr im Wege der sogenannten Grenzbeschlagnahme informiert.

Rechtliche Würdigung:

Es ist Dritten gem. § 4, 14 MarkenG, Art. 9 GMV verboten, ohne Zustimmung des Markeninhabers die jeweilige Marke zu nutzen, soweit es sich nicht um solche Ware handelt, die im Wege der sogenannten Markenerschöpfung mit Zustimmung des Rechteinhabers in die EU erstmalig eingeführt wurde. Die Einfuhr von gefälschten Produkten, die mit Markenzeichen Dritter versehen sind, ohne dass es sich um Produkte des Markeninhabers handelt, kann daher eine Markenrechtsverletzung darstellen. Zur Beurteilung ist jedoch die genaue Prüfung des jeweiligen Einzelfalls durch einen auf das Markenrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nötig.

Forderungen:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Kostenerstattung für Rechtsanwaltskosten i.H.v. 3.399,50 €

Besonders pikant sind in den Fällen der vorliegenden Art neben den hohen Streitwerten auch die im Abmahnschreiben bereits dem Grunde nach geltend gemachten Schadensersatzansprüche. Hierzu gibt es mehrere Berechnungsmethoden, welche vom entgangenem Gewinn bis zu einer Fiktion einer erteilten Lizenz reichen. Insofern ist es auch im Hinblick auf den Schadensersatz – der getrennt von den Rechtsanwaltskosten zu beurteilen ist – von enormer Wichtigkeit, dass nicht vorschnell die vorformulierten Unterlassungserklärungen unterzeichnet werden. Häufig ist es möglich mit der Gegenseite Pauschalen zu vereinbaren, durch die sodann alle Kosten abgedeckt sind.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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