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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Kanzlei Sievers & Kollegen iAd Hr. Thomas Rippel

Wir bearbeiten derzeit eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen im Auftrag des Herrn Thomas Rippel aus Murnau, in der es um die Thematik des gewerblichen Handelns unter Verwendung eines privaten Accounts auf eBay geht. Gefordert wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 1.358,86 €.

Sachverhalt:

Unser Mandant ist auf eBay als Verkäufer tätig und verkauft hierbei unter anderem CDs. Laut Abmahnung ist Herr Thomas Rippel als CD-Verkäufer auf eBay gewerblichen tätig. Unserem Mandanten wird vorgeworfen er handele als gewerblicher Verkäufer und stehe daher im Wettbewerb zum Abmahner.

Vorwürfe:

- Fehlendes Impressum

- Keine Angabe einer schnellen elektronischen Kontaktmöglichkeit

- Keine Widerrufsbelehrung

- Keine Belehrung zur Vertragstextespeicherung

- Kein Hinweis zum Gewährleistungsrecht

- Verstöße gegen die Preisangabenverordnung

Forderungen:

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 1.358,86 € verlangt.

Wann ist ein Händler als gewerbsmäßig einzustufen?

Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Vielmehr kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Die Abgrenzung zwischen privatem und geschäftlichem Handeln ist für den juristischen Laien nur schwer vorzunehmen. Von der Rechtsprechung wurden umfangreiche Kriterien entwickelt, die im Einzelfall zu berücksichtigen sind und einer wertenden Gesamtbetrachtung bedürfen.

Was kann ich als Onlinehändler tun, um die Gefahr von Abmahnungen zu bannen?

Um die Gefahr von Abmahnungen zu bannen, ist es für Sie von entscheidender Bedeutung, zu wissen, ob Sie bereits als gewerbsmäßiger Händler einzustufen sind und die entsprechenden Informationspflichten zu erfüllen haben. Wir überprüfen gerne Ihren Internetauftritt oder Onlineshop und erstellen Ihnen im Bedarfsfall eine rechtssichere Widerrufsbelehrung, AGB oder sonstige Rechtstexte für Ihre Homepage oder Ihren Onlineshop. Hierzu bieten wir ein umfangreiches AGB-Update-Paket an. Sie erhalten unter anderem rechtssichere AGBs und eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Online-Angebote. Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de

Unser Rat an Sie:

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Sodann sollten Sie den geforderten Betrag nicht ohne vorherige anwaltliche Überprüfung zahlen und keine Dokumente unterzeichnen.

Wir helfen Ihnen!

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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