Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Wort- Bildmarke "You & Me"- Markenrechtliche Abmahnung durch Herrn Jean Paul Lissock, vertreten durch die Kanzlei Schenk

Aktuell liegt unserer Kanzlei eine Abmahnung des Herrn Jean Paul Lissock, vertreten durch die Kanzlei Schenk, vom 25.01.2018, zur Bearbeitung vor.

In der Abmahnung wird die unberechtigte Nutzung der eingetragenen Wort- Bildmarke „You & Me“ gerügt. Die Wort- Bildmarke ist unter der Registrierungsnummer 302015061067 beim DPMA eingetragen. Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, ein der Bezeichnung „You & Me“ hochgradig ähnliches Zeichen, ohne Zustimmung der Gegenseite, zur Bewerbung Ihrer Waren im Onlineshop verwendet zu haben.

Von unserer Mandantschaft wird insbesondere die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Des Weiteren fordert die Gegenseite:

  • Erteilung der Auskunft über Art und Umfang der Handlungen. Insbesondere bzgl. der Warenumsätze und der Zeiträume der Rechtsverletzung.
  • Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung nach einem Streitwert von 50.000,-€ in Höhe von 1.822,96,-€

Vorsicht:

Die Gegenseite weist ferner darauf hin, dass der aufgrund der Verletzungshandlung entstandene Schaden zu ersetzen sei. Der Auskunftsanspruch dient der Berechnung dieses Anspruchs. Sobald der genaue Umfang der Rechtsverletzung bekannt ist, wird die Gegenseite diesen Schadensersatz ebenfalls einfordern.

WICHTIG:

Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgesandte Unterlassungserklärung ungeprüft. Unserer Auffassung nach ist diese nachteilig vorformuliert. Dies gilt insbesondere für den Umstand, dass eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00€ für jeden Fall der Zuwiderhandlung beziffert wird.

Sofern der Vorwurf in der Sache zutrifft, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die gesetzte Frist eingehalten wird. Ansonsten droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung, welche mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Lassen Sie sich am besten durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz beraten.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Fachanwalt beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Zu guter letzt: Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Hauptsacheklage aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück und sind daher bestens darauf vorbereitet, dass bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Ihre Vorteile, sollten Sie sich für uns entscheiden sind:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen jederzeit bundesweit!

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