Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. erhalten?

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V versendet aktuell Abmahnungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) betreffend Angebote von Lebensmitteln im Internet.

In der Abmahnung heißt es, unser Mandant verstoße bei seinen Verkaufsangeboten von Lebensmitteln in abgepackten Fertigpackungen gegen Bestimmungen des UWG. Im Detail verstoße er gegen folgende Regelungen:

- Fehlende Angabe zum Lebensmittelunternehmer nebst Anschrift auf dem Etikett

- Fehlendes Zutatenverzeichnis

Regelungen zum Verkauf von Fertigpackungen finden sich in der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). In Art. 9 LMIV finden sich die Vorschriften, gegen die unser Mandant verstoßen haben soll.

Forderungen:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Kostenerstattung für die Abmahnung in Höhe von 243,95 €

Lebensmittelrecht:

Der vorliegende Sachverhalt zeigt, dass Onlinehändler eine Vielzahl an Vorschriften zu beachten haben. Diese ergeben sich zwar zum Teil aus bekannten Gesetzen wie dem BGB oder dem TMG, jedoch zum Teil auch aus der Allgemeinheit eher unbekannten Verordnungen oder Gesetzen, wie vorliegend der LMIV. Daher sollten Sie, wenn Sie als Onlinehändler tätig sind oder planen, sich ein solches Geschäft auszubauen, sich am besten zuvor vorbeugend von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten lassen. Dieser wird Ihnen auch die vermeintlich unbekannten Vorschriften aufzeigen und Ihnen bei der Umsetzung derselben behilflich sein. Auch hier gilt der Grundsatz: Vorsorge ist besser als Nachsorge.

Abmahnung erhalten?

Wenn Sie jedoch wie vorliegend eine Abmahnung mit dem Vorwurf eines vermeintlichen Verstoßes erhalten haben, sollten Sie nicht zögern, ebenfalls einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Abmahnung zu beauftragen. So kann die Angelegenheit rasch, rechtssicher und möglichst kostengünstig beendet werden. Bei Erhalt einer Abmahnung oder Zustellung einer Klage sollten Sie unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Wir stehen Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.