Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Kessler Kaiser Rechtsanwälte iAd HFC Prestige International Germany GmbH – Wella

Einer unserer Mandanten wurde kürzlich von der Würzburger Kanzlei Kessler Kaiser Rechtsanwälte im Auftrag der HFC Prestige International Germany GmbH (Inhaberin der Marke „Wella“) abgemahnt. Gegenstand der Abmahnung sind Vorwürfe eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht und das Markenrecht.

Sachverhalt:

In der Abmahnung heißt es, unsere Mandantschaft verkaufe auf der von ihr betriebenen Internetseite, bzw. dem Onlineshop, das Produkt „Wella Koleston Perfect“, ein Haarfärbemittel. Bei dem Produkt handele es sich um ein Kosmetikmittel, daher seien nach der Kosmetikverordnung diverse Angaben auf dem Produkt in deutscher Sprache vorzuhalten. Dies sind:

- Gefahrenhinweise gem. Art. 19 Abs. 1d der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

- Angaben zum Verwendungszweck gem. o.g. Norm

Das Fehlen solcher Angaben stellt tatsächlich einen Wettbewerbsverstoß gem. §§ 3, 3a, 8 Abs. 1 UWG dar. Zudem ergibt sich ein Gesetzesverstoß auch aus § 14 Abs. 5 MarkenG und Art. 102 Abs. 1 UMV aufgrund des Anbietens von nicht verkehrsfähiger Ware des Markeninhabers.

Geltend gemachte Ansprüche:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Kostenerstattung für Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.171,67 €

Unsere Einschätzung:

Ob tatsächlich die gerügten Verstöße vorliegen, kann nur nach einer eingängigen Überprüfung durch einen auf das Wettbewerbs- und Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt gesagt werden. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind allesamt Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und als solche auf die genannten Rechtsgebiete höchst spezialisiert.

Unterlassungserklärung:

Der Abmahnung ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, welche unserer Auffassung nach nicht abgegeben werden soll, da sie ein Schuldeingeständnis darstellen kann. Zudem beinhaltet sie eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 €, auch dies ist eine unangemessene Benachteiligung.

Abmahnung erhalten?

Wenn Sie jedoch wie vorliegend eine Abmahnung mit dem Vorwurf eines vermeintlichen Verstoßes erhalten haben, sollten Sie nicht zögern, ebenfalls einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Abmahnung zu beauftragen. So kann die Angelegenheit rasch, rechtssicher und möglichst kostengünstig beendet werden. Bei Erhalt einer Abmahnung oder Zustellung einer Klage sollten Sie unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Wir stehen Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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