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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Neue Abmahnung vom Ido Interessenverband

Erneut wurde unsere Fachanwaltskanzlei mit der Verteidigung gegen eine aktuelle Abmahnung des Ido Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. beauftragt. Der Ido Interessenverband ist ein Wettbewerbsverband, der wegen vermeintlicher Verstöße gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) Abmahnungen ausspricht.

Vorwürfe in der Abmahnung:

- Verwendung einer veralteten, bzw. falschen Widerrufsbelehrung

- Verwendung falscher Fristen innerhalb der Widerrufsbelehrung

- Keine Information über Vertragstextspeicherung

Die o.g. vermeintlichen Verstöße seien zugleich Verstöße gegen sogenannte Marktverhaltensregeln, welche wiederum einen Verstoß gegen das UWG begründen.

Daher wird von unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Des Weiteren wird unsere Mandantschaft zur Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro aufgefordert.

Bei Abmahnung folgende Grundregeln beachten:

- Notieren und beachten Sie die in der Abmahnung gesetzte Fristen

- Nehmen Sie zur Gegenseite keinen Kontakt auf

- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Eine eigene, bzw. selbständige Reaktion auf eine Abmahnung ist nicht anzuraten. Wenn einem juristischen Laien hierbei Fehler unterlaufen, kann dies nachteilige Auswirkungen haben. Zum einen könnte die abgegebene Unterlassungserklärung zu weitreichend sein und daher eine unangemessene Benachteiligung darstellen. Zum anderen kann sie auch zu kurzgefasst oder sogar unwirksam – weil z.B. nicht strafbewehrt – sein und daher ein gerichtliches Verfahren nach sich ziehen. Lassen Sie sich daher bei Erhalt einer Abmahnung von Profis auf dem jeweiligen Rechtsgebiet vertreten. Hierdurch kann eine rechtssichere, rasche und möglichst kostengünstige Erledigung erreicht werden.

Wir beraten Sie gerne! Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung. Erst danach entscheiden Sie, ob wir für Sie tätig werden sollen. Sodann steht Kostentransparenz für uns an oberster Priorität. Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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