Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

ALP Rechtsanwälte: Abmahnung wegen Verkauf von HSV-Fußballtickets über das Internet

Unserer Rechtsanwaltskanzlei wurden kürzlich mehrere aktuelle Abmahnungen der ALP Rechtsanwälte, ausgesprochen im Auftrag der HSV Fußball AG, zur rechtlichen Überprüfung und Bearbeitung vorgelegt. In den Abmahnungen geht es um den Vorwurf, dass unser jeweiliger Mandant Tickets zu Fußballspielen des HSV über das Internet verkauft haben soll.

Im Detail heißt es, dass unser Mandant selber beim HSV Tickets zu Fußballspielen gekauft haben soll. Diese soll er sodann über das Internet, über sogenannte nichtautorisierte Drittplattformen, zum Kauf angeboten haben. Diese Art des Weiterverkaufs sei jedoch in den AGB des HSV ausdrücklich verboten. Da unser Mandant die AGB des HSV bei dem Kauf der Tickets dort jedoch akzeptiert habe, seien diese wirksam in den Kaufvertrag der Tickets einbezogen worden.

Geltend gemachte Forderungen:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,00 €

- Erstattung Rechtsanwaltskosten i.H.v. 865,00 € nach einem Streitwert von 15.000 €

Unsere rechtliche Einschätzung:

Es gibt diverse verschiedene Punkte, an denen fraglich erscheint, ob tatsächlich ein Verstoß gegen die AGB des HSV vorliegt. Zum einen muss zunächst geprüft werden, ob die AGB tatsächlich wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Des Weiteren existieren diverse Gerichtsurteile – unter anderem eines des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 11.09.2008, Az.: I ZR 74/06), nach denen ein rein privater Weiterverkauf von ordnungsgemäß erworbenen Eintrittskarten vom Veranstalter grundsätzlich nicht untersagt werden kann. Daher gibt es nach Prüfung des Einzelfalls diverse mögliche Anknüpfungspunkte, um der Abmahnung entgegentreten zu können. Insbesondere die geforderten Kosten erscheinen unangemessen hoch und können durch eine anwaltliche Beauftragung im Einzelfall durchaus reduziert werden.

Vorsicht: Vorformulierte Unterlassungserklärung

Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Wir müssen jedoch davon abraten, diese Unterlassungserklärung abzugeben. Sie kann als Schuldeingeständnis gewertet werden und diesbezüglich unangemessen benachteiligen.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten?

Sie sollten in diesem Fall unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir gegen zahlreiche Abmahnungen diverser Bundesligavereine verteidigt.

Es ist wichtig, dass Sie eine Abmahnung keinesfalls ignorieren. Es könnten sodann gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  1. Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  2. Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  3. Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung
  4. Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  5. Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  6. Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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