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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky: Erneut Abmahnungen wegen Fußballtickets

Wieder einmal legte einer unserer Mandanten uns eine aktuelle Fußballticket-Abmahnung der Anwaltskanzlei Becker Haumann Mankel Gursky aus Dortmund, ausgesprochen in Namen der RasenBallsport Leipzig GmbH vor. In der Abmahnung geht es darum, dass unser Mandant Tickets zu Fußballspielen des RB Leipzig über eBay Kleinanzeigen zum Kauf angeboten haben soll, obwohl dies in den ATGB des RB Leipzig verboten worden sei.

Der private Weiterverkauf von Fußballtickets beschäftigt seit Jahren Rechtsanwälte im ganzen Bundesgebiet. Hintergrund ist, dass Fußballvereine in ihren ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen) den Weiterverkauf auf bestimmten Plattformen im Internet untersagen. Sie wollen damit kontrollieren, wer das Stadion betritt und etwaige Stadionverbote so wirksam durchsetzen. Könnte man Fußballtickets nämlich anonym bspw. auf eBay, eBay Kleinanzeigen, viagogo oder anderswo kaufen, wäre eine Kontrolle, wer in das Stadion darf und wer nicht, kaum oder nur sehr schwer möglich. Daher versuchen Vereine, die Weitergabe von Tickets zu unterbinden. Hierzu nehmen zahlreiche Bundesligavereine die Unterstützung von Rechtsanwälten in Anspruch, welche Abmahnungen aussprechen. Eine solche Abmahnung wurde uns vor wenigen Tagen zur Bearbeitung vorgelegt.

Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky aus Dortmund

Abmahnender Verein: RB Leipzig

Verkaufte Tickets: 2 Tickets für das Spiel gegen FC Bayern München

Ticketverkauf erfolgte auf: eBay Kleinanzeigen

Vermeintliche Verstöße gegen folgende ATGB-Bestandteile:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet

- Unautorisierte Nutzung, bzw. Abbildung des Vereinslogos

- Die Tickets sind zu einem mehr als 15 % höheren Preis als dem Originalpreis angeboten worden

- Die Tickets sind öffentlich bei eBay-Kleinanzeigen angeboten worden

Aufgrund der vermeintlichen Verstöße wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Kostenerstattung für Anwaltskosten in Höhe von 250,00 € (pauschal) verlangt.

Wurden Sie ebenfalls abgemahnt? Dann haben wir folgende Ratschläge:

1. Bitte bewahren Sie Ruhe. Ihnen kann geholfen werden.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat in einer sehr hohen Anzahl an Fällen Mandanten, denen der Weiterverkauf von Fußballtickets vorgeworfen wurde, wirksam helfen können.

2. Reagieren Sie bitte nicht selbständig.

Durch die vorschnelle und eigenständige Abgabe der dem Abmahnschreiben beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung schneiden Sie sich Einwendungen gegen die Abmahnung bereits zu Beginn ab. Zudem kann die Unterzeichnung ein Schuldeingeständnis darstellen.

3. Lassen Sie keine Fristen verstreichen!

In Abmahnungen werden Fristen zur Erfüllung der geltend gemachten Ansprüche gesetzt. Verstreichen diese Fristen ohne Reaktion, kann ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden.

4. Stattdessen: Anwalt anrufen!

Rufen Sie bei Erhalt einer Abmahnung in unserer Kanzlei an oder senden Sie uns eine E-Mail. Gerne können Sie hier die Abmahnung bereits eingescannt beifügen. Wir überprüfen Ihren Fall und bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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