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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Umfangreiche Abmahnung der Scales Rechtsanwälte im Auftrag der VG WORT

Wir wurden in unserer Kanzlei kürzlich mit der Bearbeitung einer umfangreichen Abmahnung der Scales Rechtsanwälte, ausgesprochen im Auftrag der VG WORT, beauftragt. In der Abmahnung werden Zahlungsansprüche von insgesamt über 70.000,00 € geltend gemacht.

Unser Mandant ist als Autor und Schriftsteller tätig. Er hat in der Vergangenheit zahlreiche Texte selbständig erstellt und bei der VG WORT angemeldet. Bei der VG WORT handelt es sich um einen Wirtschaftsverein, der die Tantiemen aus Zweitverwertungsrechten an Sprachwerken einnimmt und an seine registrierten Autoren aufteilt und ausschüttet. Um Sprachwerke bei der VG WORT anzumelden, ist eine Registrierung und Einsendung des Werks erforderlich. Unser Mandant hat vor einigen Jahren seine Werke bei der VG WORT angemeldet. Nun macht die VG WORT mithilfe der Anwaltskanzlei Scales Rückforderungsansprüche, Unterlassung- und Beseitigungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche geltend. Im Detail:

Der Vorwurf der Abmahnung lautet stark heruntergebrochen und vereinfacht, dass unser Mandant das Aufteilungssystem der VG WORT zu seinen Gunsten widerrechtlich ausgenutzt und sich so Ausschüttungen erschlichen hat, die ihm nicht zugestanden haben sollen. Auch an der Tatsache, dass unser Mandant seine Werke selbständige und ausschließlich selber erstellt hat, wird gezweifelt.

Hintergrund zum Aufteilungssystem der VG WORT:

Um die Einnahmen, die die VG WORT erzielt, auf ihre registrierten Autoren anteilige aufzuteilen und diesen ihren Anteil an den Einnahmen auszuzahlen, wird ein technisches System eingesetzt. Hierbei wird auf der jeweiligen Seite, auf der das Werk veröffentlicht wurde, ein kleiner „Zählpixel“ eingebaut. Dies ist ein für den Benutzer unsichtbarer kleiner technischer Pixel, der jeden Aufruf der Seite zählt und an die VG WORT meldet. Hierdurch kann die VG WORT registrieren, welche Werke welcher Autoren wie oft aufgerufen wurden und wie hoch die anteilige Ausschüttung der erzielten Einnahmen ausfallen muss.

Dieses Aufteilungssystem soll unser Mandant – so der Vorwurf der anwaltlichen Abmahnung – missbraucht und zu seinen Gunsten ausgenutzt haben. Konkret soll er Nutzer auf die Seite, auf der seine Werke veröffentlicht wurden, gelenkt haben und so eine hohe Anzahl an Zählungen durch den „Zählpixel“ verursacht haben. Er soll sich die an ihn ausgezahlten Beträge - insgesamt über 70.000,00 € - erschlichen haben. In diesem Zusammenhang wird auch der Vorwurf des Betruges gegen unseren Mandantenerhoben.

Geltend gemachte Ansprüche:

In der Abmahnung wird unser Mandant zur Erfüllung folgender Ansprüche aufgefordert:

- Unterlassungsanspruch durch Abgabeeiner Unterlassungserklärung

- Beseitigungsanspruch durch die Löschung der betreffenden Texte

- Schadensersatzanspruch für Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.792,90 €

- Rückzahlungsanspruch des erhaltenen Honorars in Höhe von über 70.000,00 €

Für den Fall der nicht rechtzeitigen Erfüllung der geltend gemachten Ansprüche wird ein gerichtliches Verfahren angekündigt.

Wie sollte reagiert werden?

Eine Abmahnung sollte grundsätzlich nicht ignoriert werden. In der uns hier vorgelegten Angelegenheit geht es um einen sehr hohen Betrag, daher gilt dies umso mehr. Wir raten betroffenen Abmahnadressaten auch davon ab, die durch die Kanzlei Scales vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierin wird eine sehr hohe pauschale Vertragsstrafe festgesetzt, zudem stellt sie ein Schuldeingeständnis dar und sollte daher nicht abgegeben werden.

Bewahren Sie stattdessen Ruhe und kontaktieren Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Wir sind in unserer Kanzlei auf dieses Rechtsgebiet hoch spezialisiert und helfen Ihnen bundesweit weiter. Reagieren Sie nicht selber und unterzeichnen Sie zunächst keinerlei Dokumente und leisten keine Zahlungen.

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