Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Hans Rix Handels-GmbH: Abmahnung durch Anwälte Brödermann Jahn

Uns wurde eine markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Brödermann Jahn im Auftrag der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH vorgelegt, in der Unterlassungsansprüche geltend gemacht und Kostenerstattung gefordert werden. Gegenstand der Abmahnung ist ein vermeintlicher Markenrechtsverstoß an der Marke „Explorer“. Die Marke ist als Unionswortmarke rechtliche geschützt.

Die Anwaltskanzlei Brödermann Jahn schreiben in ihrer Abmahnung, dass unser Mandant über die Plattform eBay Boote zum Kauf anbieten soll und die Boote mit dem Wort „Explorer“ bedruckt seien. Die Verwendung dieser für die Hans Rix Handelsgesellschaft geschützten Marke sei jedoch ohne Vorliegen eines Lizenzvertrages eine Markenrechtsverletzung.

Geltend gemachte Ansprüche:

- Unterlassungsanspruch, zu erfüllen durch Abgabe einer Unterlassungserklärung

- Kostenerstattung für Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.085,95 € (berechnet nach einem Gegenstandswert in Höhe von 75.000,00 €)

Ist die Abmahnung berechtigt?

Ob eine markenrechtliche Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist oder nicht, kann nur nach Überprüfung einer jeden einzelnen Abmahnung geprüft und gesagt werden. Es ist aber grundsätzlich festzuhalten, dass Bestandteil einer Markenrechtsverletzung das Handeln im geschäftlichen Verkehr sein muss. Ob dieses in jedem Fall vorliegt, sollte nach Erhalt einer Abmahnung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. Wichtig ist zudem, dass eine Abmahnung nicht ignoriert werden sollte, denn in diesem Fall stünden der Hans Rix Handelsgesellschaft sodann gerichtliche Schritte zu. Schon aus Kostengründen sollte das vermieden werden. Daher lautet unser Rat bei Erhalt einer Abmahnung: Nehmen Sie eine Beratung und Überprüfung der Abmahnung durch einen auf das Markenrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Anspruch. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind allesamt Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und als solche auf das Markenrecht höchst spezialisiert.

Verhaltenstipps bei Abmahnungen:

- Abmahnung nicht ignorieren

- Nehmen Sie keinen Kontakt zur abmahnenden Kanzlei auf

- Unterschreiben Sie nicht die u.E. nachteilige vorformulierten Unterlassungserklärung

- Zahlen Sie ohne anwaltliche Prüfung keine Beträge

Für Adressaten einer Abmahnung bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. So erfahren Sie zunächst völlig unverbindlich, wie wir Ihre individuelle Abmahnung einschätzen. Hierzu können Sie uns Ihre Abmahnung gerne vorab per Email oder Fax zusenden. Wir rufen Sie anschließend gerne zurück. Sie können uns auch gerne direkt anrufen oder den kostenfreien Rückrufservice auf unserem Anwalt.de-Profil nutzen.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen aus unseren Spezialgebieten finden Sie auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de, unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de oder auch unserem YouTube-Kanal.

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