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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Fußball-WM: Vorsicht bei Ticketverkäufen! Weiterverkauf von Fußballtickets wird abgemahnt

Wir vertreten aktuell einen Mandanten, der kürzlich und noch vor dem Start der FIFA-Fußball-WM in Russland eine Abmahnung der Kanzlei Lentze Stopper erhalten hat, die im Auftrag der Féderation Internationale de Football Association („FIFA“) mit Sitz in der Schweiz ausgesprochen wurde. In der Abmahnung geht es um den Weiterverkauf von Fußballtickets.

Unser Mandant soll, so lautet der Vorwurf, Fußball-Eintrittskarten zu Spielen der Fußballweltmeisterschaft 2018 über das Portal eBay weiterverkauft haben. Dies sei jedoch ein Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der FIFA und daher unzulässig. Der FIFA sei es daran gelegen, zur Stadionsicherheit zu kontrollieren, wer Fußballtickets erwerben kann. Wenn Tickets jedoch weiterverkauft würden, sei eine derartige Kontrolle nicht möglich. Konkret soll unser Mandant durch das Anbieten von Fußballtickets auf eBay gegen die folgenden ATGB-Bestandteile verstoßen haben:

- Verbot des Weiterverkaufs, der Weitergabe oder der Verschenkung von Tickets

- Verbot der Tätigkeit als Ticketagent

- Weitergabe der Tickets an für den Erwerb gesperrte Personen

Forderungen:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 250,00 €

Was ist zur Unterlassungserklärung zu sagen?

In einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Unterzeichner dazu, eine bestimmte Handlung zukünftig zu unterlassen und im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung eine bestimmte Vertragsstrafe zu zahlen.

Abmahnung erhalten – wie reagieren?

Wir raten Ihnen, unverzüglich rechtsanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Auf keinen Fall sollte eine Abmahnung ignoriert oder selber beantwortet werden. In beiden Fällen könnten dann gerichtliche Schritte gegen Sie eingereicht werden. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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