Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Ticket-Abmahnung der DFB wegen DFB-Pokalfinale durch Kanzlei Letze Stopper

Wir verteidigen derzeit gegen eine von der Kanzlei Lentze Stopper ausgesprochene Abmahnung im Auftrag der DFB (Deutscher Fußball-Bund e.V.). In der Abmahnung geht es um den Vorwurf des Weiterverkaufs von Tickets zum DFB-Pokalfinalspiel in Berlin.

Warum wird man bei dem Verkauf von Fußballtickets abgemahnt?

Den Vereinen und auch dem DFB ist daran gelegen, zu kontrollieren, wer in die Fußballstadien gelangen kann. Daher wird beim Ersterwerb von Fußballtickets immer nach den Personalien gefragt. Werden diese Tickets sodann an weitere Personen weiterverkauft, kann der Verein oder der DFB nicht kontrollieren, wer das Stadion betritt und ob gegen diese Person ggf. ein Stadionverbot vorliegt. Daher werden in den AGB zum Ticketerwerb (ATGB, Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen) festgelegt, welche Handlungen verboten sind – z.B. der Weiterverkauf von erworbenen Tickets.

Unser Mandant soll gegen folgende Bestandteile der ATGB verstoßen haben:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet

- Die Tickets sind zu einem höheren Preis als dem Originalpreis angeboten worden

- Die Tickets sind öffentlich bei eBay angeboten worden

Aufgrund der vermeintlichen Verstöße wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Kostenerstattung für Anwaltskosten in Höhe von 500,00 € (pauschal) verlangt.

Wurden Sie ebenfalls abgemahnt? Dann haben wir folgende Ratschläge:

- Bitte bewahren Sie Ruhe. Ihnen kann geholfen werden

Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat in einer sehr hohen Anzahl an Fällen Mandanten, denen der Weiterverkauf von Fußballtickets vorgeworfen wurde, wirksam helfen können.

- Reagieren Sie nicht selber und alleine

Durch die vorschnelle und eigenständige Abgabe der dem Abmahnschreiben beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung schneiden Sie sich Einwendungen gegen die Abmahnung bereits zu Beginn ab. Zudem kann die Unterzeichnung ein Schuldeingeständnis darstellen.

- Lassen Sie keine Fristen verstreichen

In Abmahnungen werden Fristen zur Erfüllung der geltend gemachten Ansprüche gesetzt. Verstreichen diese Fristen ohne Reaktion, kann ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden.

- Anwalt beauftragen!

Rufen Sie bei Erhalt einer Abmahnung in unserer Kanzlei an oder senden Sie uns eine E-Mail. Gerne können Sie hier die Abmahnung bereits eingescannt beifügen. Wir überprüfen Ihren Fall und bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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