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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Filesharing Abmahnung von Waldorf Frommer für Studiocanal GmbH wegen „Early Man – Steinzeit bereit“

Aufgrund eines vermeintlichen Urheberrechtsverstoßes an dem Filmwerk „Early Man – Steinzeit bereit“ wurde einer unserer Mandanten aktuell von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Studiocanal GmbH abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Zahlung von 915,00 € aufgefordert.

Unser Mandant soll, so der Vorwurf, innerhalb einer Online-Tauschbörse das oben genannte Filmwerk herunter- und aufgrund der technischen Eigenschaften von Filesharing-Programmen auch wieder hochgeladen haben. In dem Hochladevorgang sei in rechtlicher Hinsicht ein öffentliches Zugänglichmachen der Datei zu sehen; dieses Recht stehe jedoch nur dem Urheber selber (also der Studiocanal GmbH) zu, § 19 a UrhG. Wegen des vermeintlichen Urheberrechtsverstoßes fordert die Kanzlei Waldorf Frommer:

- Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung

- Zahlung eines pauschalen Betrages von 915,00 € für Abmahnkosten und Schadensersatz

Abmahnung erhalten?

Bei Erhalt einer Abmahnung sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterzeichnet werden, da diese häufig ein Schuldeingeständnis darstellen kann. Zu dem geforderten Betrag in Höhe von 915,00 € ist zu sagen, dass hier eine Überprüfung des Einzelfalls erfolgen muss um seine Rechtfertigung zu prüfen. Im Regelfall dürfte der Betrag jedoch z.T. deutlich reduzierbar sein oder eine Haftung vollumfänglich ausscheiden.

Sie sollten eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren! Es sind uns viele Fälle bekannt, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der vertretenen Rechteinhaber Mahnbescheide beantragt und sogar Klagen eingereicht hat.

Wir helfen Ihnen!

Wenn auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben sollten, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

So profitieren Sie von unserer spezialisierten und persönlichen Beratung, Kostentransparenz von Anfang an, einer bundesweiten Vertretung und einer unkomplizierten Abwicklung des Mandates.

Für eine kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Sie können uns alternativ auch die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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