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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Rechtsanwalt Daniel Sebastian: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen für DigiRights Administration GmbH

In mehreren Fällen verteidigen wir aktuell gegen Abmahnungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian, die dieser im Auftrag der DigiRights Administration GmbH ausgesprochen hat wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen.

In den Abmahnungen werden jeweils Urheberrechtsverletzungen an Musikwerken, an denen die DigiRights Administration GmbH die Urheberrechte innehat, gerügt. Die Musikwerke seien illegal über Online-Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht worden (Filesharing). Die geltend gemachten Forderungen sind jeweils:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Zahlung von jeweils 600,00 €

Dieser Betrag stellt ein Vergleichsangebot dar, der Schadensersatz, Anwaltsgebühren, Kosten für das Auskunftsverfahren und Auslagen enthält.

Nach Überprüfung der Abmahnungen durch unsere Fachanwaltskanzlei stellte sich heraus, dass in den uns vorliegenden Fällen zuvor schon eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgegeben worden war und daher eine erneute Geltendmachung des Unterlassungsanspruches nicht möglich war. Wir konnten sodann die geltend gemachte Kostenforderung, die Rechtsanwalt Daniel Sebastian für den Fall eines gerichtlichen Verfahrens auf 1.857,08 € pro Fall beziffert, um über 90 % senken.

Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass die anwaltliche und gründliche Überprüfung einer jeden Abmahnung unabdinglich ist! Wäre vorschnell und ohne anwaltliche Überprüfung der Angelegenheiten reagiert worden, wäre wohlmöglich unnötiger Weise eine weitere Unterlassungserklärung abgegeben worden und ein viel zu hoher Pauschalbetrag gezahlt worden. Daher raten wir unbedingt dazu, Abmahnungen fachanwaltlich überprüfen zu lassen, bevor in irgendeiner Weise reagiert wird!

Abmahnung erhalten? Reaktionstipps:

- Bewahren Sie Ruhe, wir können Ihnen helfen

- Reagieren Sie nicht selbständig

- Beachten Sie gesetzte Fristen

- Wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt

Sofern Sie ein Abmahnschreiben erhalten haben sollten, können Sie gerne unsere Kanzlei kontaktieren. Wir helfen Ihnen kompetent weiter. Hierfür stehen wir Ihnen per E-Mail, per Telefon oder Fax zur Verfügung. Sofern die Fristen es zulassen, natürlich auch klassisch per Post. Zudem bieten wir Ihnen unseren kostenlosen Rückrufservice in Zusammenarbeit mit Anwalt.de an. Über unser Anwalt.de-Profil können Sie im entsprechenden Formular Ihre Telefonnummer eingeben und erhalten wenige Augenblicke später einen kostenlosen Rückruf unserer Kanzlei. Wir werden Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen und welche Chancen und Risiken bestehen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten. Wir weisen darauf hin, dass wir Mandanten im gesamten Bundesgebiet vertreten!

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Sofern Sie daher abgemahnt worden sind zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir konnten bereits mehreren tausend Abgemahnten erfolgreich helfen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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