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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Rechtsanwalt Yussof Sarwari: Abmahnung für Oktano GmbH wegen Filesharing

Aufgrund des Vorwurfes der Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Die Höllenstute – Lara CumKitten“, an dem die Oktano GmbH aus Bad Marienberg die Urheberrechte hält, wurde einer unserer Mandanten kürzlich von dem Hamburger Rechtsanwalt Yussof Sarwari abgemahnt.

Aufgrund der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG und unerlaubten Vervielfältigung nach § 16 UrhG an dem o.g. Filmwerk wird unser Mandant in der gegenständlichen Abmahnung in Anspruch genommen. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch die Zahlung eines Gesamtbetrags in Höhe von 650,00 € verlangt. Dieser ergibt sich wie folgt:

Lizenzschadensersatz 600,00 €

Sicherungsverfahren (SV) 60,00 €

Anwaltskosten SV 58,99 €

Auslagen SV 3,00 €

Providerauskunft (PA) 22,35 €

Anwaltskosten PA 8,78 €

Auslagen PA 1,76 €

Ermittlungskosten 37,81 €

Anwaltskosten Abmahnung 195,00 €

Auslagen Abmahnung 20,00 €

Summe: 1.007,69 €

Gefordert wird in der Abmahnung jedoch „nur“ ein Pauschalbetrag in Höhe von 650,00 € und nicht der oben dargestellte Betrag in Höhe von 1.007,69 €. Wir raten unbedingt dazu, diesen Betrag (650,00 €) nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung der Abmahnung zu überweisen. Der Betrag mag gerade aufgrund der vorherigen Kostenaufstellung „günstig“ erscheinen, entpuppt sich nach anwaltlicher Überprüfung jedoch häufig als unangemessen hoch. Auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die Abmahnungen häufig beigefügt wird, sollte nicht unterzeichnet werden, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und meist nachteilig formuliert ist.

Abmahnung erhalten? Reaktionstipps:

- Bewahren Sie Ruhe, wir können Ihnen helfen

- Reagieren Sie nicht selbständig

- Beachten Sie gesetzte Fristen

- Wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt

Sofern Sie ein Abmahnschreiben erhalten haben sollten, können Sie gerne unsere Kanzlei kontaktieren. Wir helfen Ihnen kompetent weiter. Hierfür stehen wir Ihnen per E-Mail, per Telefon oder Fax zur Verfügung. Sofern die Fristen es zulassen, natürlich auch klassisch per Post. Zudem bieten wir Ihnen unseren kostenlosen Rückrufservice in Zusammenarbeit mit Anwalt.de an. Über unser Anwalt.de-Profil können Sie im entsprechenden Formular Ihre Telefonnummer eingeben und erhalten wenige Augenblicke später einen kostenlosen Rückruf unserer Kanzlei. Wir werden Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen und welche Chancen und Risiken bestehen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten. Wir weisen darauf hin, dass wir Mandanten im gesamten Bundesgebiet vertreten!

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Sofern Sie daher abgemahnt worden sind zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir konnten bereits mehreren tausend Abgemahnten erfolgreich helfen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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