Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Berechtigungsanfrage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH

Einer unserer Mandanten erhielt kürzlich ein Schreiben der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen, welches diese im Auftrag der BVB Merchandising GmbH versendet hatte. Das Schreiben ist mit dem Wort „Berechtigungsanfrage“ überschrieben.

In dem Schreiben führen die Anwälte der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen aus, dass die BVB Merchandising GmbH Inhaberin der markenrechtlich geschützten Marke „BVB“ sei. Diese habe nun Kenntnis davon erlangt, dass unser Mandant im Internet Produkte zum Kauf anbieten soll, die er mit dem Wort „BVB“ bewerben würde. Dies sei geschehen, ohne dass eine Genehmigung der BVB Merchandising GmbH als Markenrechtsinhaberin hierfür vorliegen würde. Daher stünde der Vorwurf der Markenrechtsverletzung im Raum. Gleichzeitig finden sich in dem Schreiben keine geltend gemachten Ansprüche, wie zum Beispiel ein Unterlassungsanspruch oder ein Anspruch auf Kostenerstattung für angefallene Rechtsanwaltskosten. Daher handelt es sich bei dem Schreiben auch nicht um eine Abmahnung!

Im Folgenden haben wir einige wichtige Fragen & Antworten zum Thema „Berechtigungsanfrage“ zusammengestellt:

>> Was ist eine Berechtigungsanfrage?

Eine Berechtigungsanfrage kann gewissermaßen als „Vorstufe zur Abmahnung“ betrachtet werden. Da hier noch keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden, sondern erst einmal der Sachverhalt aufgeklärt werden soll, ist diese Bezeichnung auch zutreffend.

>> Wann wird vor einer Abmahnung zuerst eine Berechtigungsanfrage versendet?

In den Fällen, in denen der Sachverhalt nicht völlig klar ist, versenden Kanzleien gerne zunächst eine Berechtigungsanfrage, bevor eine möglicherweise unberechtigte Abmahnung ausgesprochen wird. Dies geschieht klassischerweise z.B. in den Fällen, in denen fraglich ist, ob gewerbliches oder privates Handeln vorliegt.

>> Was ist der Unterschied zwischen Berechtigungsanfrage und Abmahnung?

In einer Abmahnung wird ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. In einer Berechtigungsanfrage fehlt ein solcher Passus.

>> Woran erkenne ich klassischerweise eine Berechtigungsanfrage?

Daran, dass es wie folgt heißt: „Zur Prüfung weiterer Schritte bitten wir Sie bis zum … mitzuteilen, aus welchem Grunde Sie sich für berechtigt halten, das betreffende Verhalten an den Tag zu legen“.

Der "Clou" an der Sache:

Durch die richtige und schnelle Reaktion auf eine Berechtigungsanfrage kann verhindert werden, dass die abmahnende Kanzlei ihre Rechtsanwaltskosten als Schadensersatz geltend machen kann!

Wenn Sie daher ebenfalls eine Berechtigungsanfrage erhalten haben, kontaktieren Sie uns am besten unverzüglich. Unsere Anwaltskanzlei hat in den vergangenen Jahren eine hohe vierstellige Anzahl an Abmahnungen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten, speziell jedoch im Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht, erfolgreich bearbeitet und hiergegen verteidigt. Wir stehen daher auch Ihnen bei Erhalt einer Abmahnung kompetent und mit unserem großen Erfahrungsschatz zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach zunächst völlig unverbindlich und im Rahmen einer Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vollkommen kostenfrei. Hierzu haben Sie diverse Kommunikationswege zur Auswahl: Sie erreichen uns per E-Mail, Fax, Telefon oder kostenfreien Rückruf über unser Anwalt.de-Profil.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung und Spezialisierung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Etablierte bundesweite Vertretung im Bereich des Urheber- und Markenrechts

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates von Anfang bis Ende

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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