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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Mainz 05: Abmahnung Weiterverkauf Fußballtickets Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky

Weil einer unserer Mandanten Tickets zu Fußballspielen des 1. FC Mainz 05 weiterverkauft haben soll, wurde er kürzlich von der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag des 1. Fußball- und Sportverein Mainz 05 e.V. abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. In der Abmahnung wird unserem Mandanten ein Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) von Mainz 05 vorgeworfen.

Konkret heißt es, dass unser Mandant über die Plattform eBay Kleinanzeigen zwei Karten für Spiele von Mainz 05 zum Kauf angeboten haben soll und damit gegen die ATGB verstoßen zu haben. Diese ATGB (in rechtlicher Sicht AGB) habe unser Mandant jedoch zuvor beim direkten Kauf der Tickets bei Mainz 05 akzeptiert. Gegen folgende Bestandteile der ATGB soll unser Mandant durch das Anbieten der Karten auf eBay Kleinanzeigen verstoßen haben:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet

- Die Tickets sind öffentlich bei „eBay Kleinanzeigen“ angeboten worden

Der Weiterverkauf von Fußballtickets wird in ATGB zwar nicht komplett verboten, aber unter strenge Bedingungen und Voraussetzungen gestellt. Diese Voraussetzungen sind in den ATGB der jeweiligen Vereine ganz konkret geregelt. Ein Weiterverkauf, der unter Verstoß gegen die Bedingungen erfolgt ist, kann – wie der vorliegende Fall zeigt – von den Bundesligavereinen sodann mithilfe von Kanzleien abgemahnt werden. Hinsichtlich des Weiterverkaufs gibt es z.B. folgende Bedingungen:

- Verbot der Weitergabe von Tickets auf nicht von Mainz 05 autorisierten Plattformen wie z.B. eBay, eBay Kleinanzeigen, viagogo, etc. (Ziff. 9.2 a) ATGB)

- Verbot des Weiterverkaufs zu einem höheren Preis als dem Originalpreis (Ziff. 9.2 b) ATGB)

- Verbot der Weitergabe an Tickethändler (Ziff. 9.2 d) ATGB)

Der (vermeintliche) Verstoß gegen die Bedingungen kann eine Abmahnung zur Folge haben, wie der vorliegende Fall zeigt.

Aufgrund der angeblichen Rechtsverletzung werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

- Unterlassungsanspruch

- Zahlungsanspruch, Kostenpauschale von 250,00 € (Schadensersatz und Anwaltskosten)

Ein Unterlassungsanspruch ist der Anspruch darauf, eine bestimmte Handlung in Zukunft zu unterlassen und für den Fall der dennoch erneuten Vornahme der Handlung eine bestimmte Vertragsstrafe zu zahlen. Außergerichtlich werden Unterlassungsansprüche durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Wir raten jedoch davon ab, vorformulierte Unterlassungserklärungen ungeprüft und vorschnell zu unterzeichnen, da diese oftmals ein Schuldeingeständnis darstellen.

Abmahnung erhalten? So sollten Sie reagieren:

Sofern Sie - ebenso wie unser aktueller Mandant - eine Abmahnung eines Fußballvereins erhalten haben, so raten wir Ihnen zu folgendem:

- Bewahren Sie Ruhe, wir können Ihnen helfen

- Zahlen Sie keine in der Abmahnung geforderten Beträge

- Unterschreiben Sie nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung

- Beachten Sie unbedingt in der Abmahnung gesetzte Fristen

- Wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt

Gerne können Sie unsere Kanzlei nach Erhalt einer Abmahnung via Telefon oder E-Mail kontaktieren. Wir werden dann Ihre Abmahnung individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen dieser kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück und vertreten Mandanten im gesamten Bundesgebiet.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Sofern Sie daher abgemahnt worden sind zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir konnten bereits mehreren tausend Abgemahnten erfolgreich helfen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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