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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung „Motörhead“ - Kanzlei Gutsch Schlegel für Global Merchandising Service Ltd.

Wegen des Anbietens von Aufnähern („Patches“) auf eBay, die ein Porträt von Motörhead-Frontmann Ian Fraser Kilmister und den „Motörhead“-Schriftzug zeigen wurde einer unserer Mandanten kürzlich von der Anwaltskanzlei Gutsch Schlegel im Auftrag der Global Merchandising Service Limited aus London abgemahnt.

Die Global Merchandising Service Ltd. tritt als globale Verwerterin von Merchandising-Rechten der Musik- und Unterhaltungsindustrie auf. Als solche verfügt sie unter anderem auch über die weltweit exklusiven Markenrechte an den Bezeichnungen „Motörhead“ und „Lemmy“.

Zudem ist die Global Merchandising Service Ltd. Exklusiv zur Herstellung von entsprechenden Merchandisingprodukten berechtigt. Da einer unserer Mandanten über eBay einen Aufnäher zum Kauf angeboten haben soll, der den Motörhead-Frontmann und das Motörhead-Logo zeigen und es sich bei dem Aufnäher um kein von der Global Merchandising Service Ltd. Lizensiertes Produkt handele, wurde er kürzlich abgemahnt. Die Anwälte der Kanzlei Gutsch Schlegel führen in ihrer Abmahnung aus, dass das Anbieten des Aufnähers eine Markenrechtsverletzung darstelle und rechtswidrig erfolgt sei.

Aufgrund der vermeintlichen Verstöße werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassungsanspruch
  • Auskunftsanspruch
  • Vernichtungsanspruch
  • Schadensersatzanspruch
  • Aufwendungsersatzanspruch

Zu den einzelnen Ansprüche wie folgt:

Unser Mandant wird zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Würde eine Unterlassungserklärung abgegeben werden und hiergegen verstoßen, müsste eine Vertragsstrafe gezahlt werden. Der Auskunftsanspruch bezieht sich u.a. auf die Anzahl der verkauften Produkte und den damit erzielten Gewinn. Der Vernichtungsanspruch bezieht sich auf etwaige weitere Produkte, die bei unserem Mandanten vorhanden sind. Der Schadensersatzanspruch wird nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet und mit 2.500,00 €beziffert. Mit dem Aufwendungsersatzanspruch werden entstandene Rechtsanwaltskosten erstattet verlangt, beziffert auf 1.863,40 €. Hinzu kommen noch Ermittlungskosten in Höhe von 100,00 €. Der geforderte Gesamtbetrag beträgt 4.463,40 €.

Welches Verteidigungsvorgehen ist bei einer solchen Abmahnung möglich?

Je nach Sachlage kann die Abmahnung zum einen komplett zurückgewiesen werden. Sofern die Abmahnung sich jedoch jedenfalls in Teilen als berechtigt erweisen sollte, kommt es auf die Findung einer gütlichen Lösung mit dem Ziel einer möglichst kostengünstigen Erledigung an. In jedem Falle sollten Sie bei Erhalt einer derartigen Abmahnung einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer kompetenten Hilfe als Fachanwälte in diesem Bereich und mit unserer jahrelangen Erfahrung zur Verfügung.

Unser Rat:

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Wir schauen auf eine hohe vierstellige Anzahl von Abmahnungen zurück und sind auf den Bereich des Markenrechtes, Wettbewerbsrechtes sowie des Urheberrechtes und des Designrechtes als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Gepaart mit unserer Spezialisierung auf das IT-Recht sind wir daher für Sie der richtige Ansprechpartner, denn Herr Rechtsanwalt Heidicker ist neben seiner weiteren Fachanwaltschaft für Urheber- und Medienrecht auch Fachanwalt für IT-Recht.

Wir beraten Sie auch über den „Tellerrand“ unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Interessen heraus. Sollten Sie eine Abmahnung, Klage oder einstweilige Verfügung erhalten haben, schicken Sie uns diese per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de, per Fax oder auch per Post unter Beachtung der Fristen unverbindlich zu. Unsere Ersteinschätzung ist kostenlos. Wir unterbreiten Ihnen im Falle der Übernahme des Mandates gerne ein Pauschalangebot. Wir setzen auf Kostentransparenz und freuen uns auf Ihren Anruf.

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