Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Forderungsschreiben Waldorf Frommer Anwälte für StockFood GmbH

Nach dem Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der StockFood GmbH erreichte einen unserer Mandanten nun ein Forderungsschreiben der Rechtsanwälte, in dem wegen der vermeintlich unzulässigen Verwendung eines Bildes im Internet ein Betrag von insgesamt 2.055,20 € gefordert wird.

Vor Erhalt des Forderungsschreibens war unsere Mandantschaft wegen vermeintlich urheberrechtsverletzender Bildnutzung abgemahnt worden und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Auskunftserteilung aufgefordert worden. Auf die Abmahnung reagierte unsere damals noch nicht von uns vertretene Mandantschaft selbständig und erteilte auch die entsprechende Auskunft selbst.

Nach erneuter Prüfung der gesamten Angelegenheit durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte erreichte unsere Mandantschaft nun das Forderungsschreiben, in dem anhand der erteilten Auskünfte nun konkrete Schadensersatzbeträge sowie Anwaltskosten beziffert werden.

Die Gesamtforderung von 2.055,20 € schlüsselt sich dabei in einen Pauschalbetrag von 1.250,00 € für Lizenzschadensersatz sowie insgesamt 805,20 € für Rechtsanwaltskosten auf. Nach Erhalt des Forderungsschreibens wurde unsere Kanzlei mit der Rechtewahrnehmung beauftragt. Wir haben nun die gesamte Angelegenheit überprüft und sind in dem konkreten Fall zu dem Ergebnis gelangt, dass wir sowohl die Höhe des geforderten Betrages sowie seine Berechtigung dem Grunde nach zumindest stark anzweifeln. Dies hängt damit zusammen, dass das gerügte Bildwerk unserer Mandantschaft zuvor vom damaligen Rechteinhaber im Rahmen einer Fotoplattform zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung gestellt wurde. Zwischenzeitlich hatte jedoch ein Wechsel der Rechteinhaberschaft stattgefunden.

Der hiesige Sachverhalt zeigt, dass die anwaltliche Überprüfung einer Abmahnung oder eines Forderungsschreibens unbedingt anzuraten ist. Wir bieten für den Fall des Erhalts einer Abmahnung allen Interessenten und Abgemahnten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Hierbei erfahren Sie als Abgemahnter, ob wir Ihre Abmahnung für berechtigt halten oder nicht. Außerdem zeigen wir Ihnen auf, welche Reaktions- und Verteidigungsoptionen bestehen und welche etwaigen Vergleichsbeträge realisierbar sind.

Hierbei greifen wir nicht nur auf unser fachlich fundiertes Wissen als Fachanwälte zurück, sondern auch auf unsere jahrelange Erfahrung im Bereich des Urheberrechtes und des gewerblichen Rechtsschutzes. Die Ersteinschätzung ist dabei stets vollkommen unverbindlich. Wir nennen Ihnen hierbei natürlich auch gerne ganz transparent einen fairen Pauschalpreis, für den wir die Übernahme Ihres Falles gerne anbieten. So stellen wir Kostentransparenz von Anfang an her.

Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie daher:

  • Ruhe bewahren
  • Nicht selbständig reagieren
  • Keine Beträge bezahlen
  • Keine Dokumente unterschreiben
  • Fristen unbedingt beachten
  • Spezialisieren Rechtsanwalt für Ersteinschätzung kontaktieren

Sie erreichen unsere Kanzlei telefonisch unter 02307 / 170 62, per E-Mail unter ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax oder Post. Zudem bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwälte-Portal Anwalt.de einen kostenfreien Rückrufservice an. Bei Nutzung des entsprechenden Formulars auf unserem Anwalt.de-Profil und Eingabe Ihrer Rufnummer erhalten Sie binnen weniger Augenblicke einen kostenlosen Rückruf unserer Kanzlei auf die von Ihnen eingegebene Rufnummer.

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