Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Mahnbescheid des Ido Interessenverbands nach Verstoß gegen Unterlassungserklärung

Einem unserer neuerlichen Mandanten wurde kürzlich ein Mahnbescheid des Amtsgerichts Euskirchen zugestellt, der durch den Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. beantragt wurde.

Dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides vorangegangen war eine Abmahnung des Ido Verbands, auf die unser damals noch nicht durch unsere Kanzlei vertretener Mandant mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung reagiert hatte. Da nach der Abgabe der Unterlassungserklärung nun aber, zumindest aus Sicht des Ido Verbandes, gegen die Unterlassungserklärung verstoßen wurde, forderte der Verband von unserem Mandanten im Nachgang eine Vertragsstrafe.

Auf dieses Vertragsstrafenforderungsschreiben hatte unser Mandant – noch nicht durch uns vertreten – nicht reagiert. Daher folgte nun sodann die Beantragung des Mahnbescheides, der sodann auch erlassen wurde. Hinzugekommen zu der ursprünglich geforderten Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 € sind nunmehr bereits Verfahrenskosten für das Mahnbescheidsverfahren in Höhe von 54,00 €, sodass der nunmehr geforderte Betrag 3.054,00 € zuzüglich Zinsen beträgt.

Abmahnung oder Vertragsstrafenforderung erhalten?

Dann sollten Sie unbedingt gesetzte Fristen beachten und fristgemäß Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt aufnehmen. Durch Fristversäumnisse können weitere Schäden entstehen, die es zu vermeiden gilt. Je nach Sachlage sollte entweder eine geltend gemachte Vertragsstrafe vollumfänglich und argumentativ-konsequent zurückgewiesen werden, oder aber versucht werden, den geforderten Betrag drastisch zu reduzieren. Zu beiden Optionen kann ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz seine Einschätzung vornehmen.

Sehen Sie sich auch unseren Ratgeberbeitrag im Rahmen unseres YouTube-Kanals an:

Ido Abmahnung

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(Klicken Sie zum Abspielen des Videos einfach auf das Bild)

Bei Erhalt einer Abmahnung oder eines Forderungsschreibens:

- Fristen beachten

- Kein Kontakt zum Gegner

- Spezialisierten Anwalt beauftragen

Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, müssen Sie unbedingt die 14-Tage-Frist beachten. Nach Ablauf dieser Frist kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt und erlassen werden, aus dem unmittelbar die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden kann. In jedem Fall bieten wir eine kostenfreie Ersteinschätzung an, bei der wir Ihnen nicht nur unsere Auffassung zu Ihrem Sachverhalt und mögliche Verteidigungsoptionen mitteilen, sondern auch einen transparenten und fairen Pauschalpreis nennen, zu dem wir Ihr Mandat gerne übernehmen. Rufen Sie uns an oder senden Sie eine E-Mail.

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