Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Filesharing-Abmahnung „Alien: Covenant“ durch Kanzlei Waldorf Frommer / Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Eine aktuelle Abmahnung wegen des Vorwurfs von Filesharing wurde einem unserer Mandanten kürzlich im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH durch die Waldorf Frommer Rechtsanwaltskanzlei zugestellt. Es geht um den Film „Alien: Covenant“, der in einer Tauschbörse angeboten worden sein soll.

Das angebliche Anbieten des Filmwerks in einer Online-Tauschbörse stelle einen Verstoß gegen §§ 16, 19a UrhG dar. Von unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung gem. § 97 Abs. 1 UrhG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 915,00 € verlangt. Dieser Betrag umfasst 215,00 € Rechtsanwaltsgebühren und ein pauschaler Schadensersatz von 700,00 €.

Abmahnung erhalten? Verhaltenstipps:

Eine Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden. Die Gegenseite wird Sie erfahrungsgemäß gerichtlich in Anspruch nehmen. Aus der anwaltlichen Praxis sind uns bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren, eingeleitet durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag ihrer Mandantschaft, bekannt.

Jedoch sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung auch nicht ungeprüft unterzeichnet werden. kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Die aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung zum Thema "Filesharing" - Videobeitrag unserer Kanzlei:

Beachten Sie folgende Grundregeln:

• Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

• Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

• Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

• Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

• Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

• Bleiben Sie ruhig

Wenn Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne deutschlandweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Rechtsanwaltskanzlei tätigen Anwälte können auf mehrere tausend Abmahnverfahren aus den Rechtsgebieten des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung - auf Ihren Einzelfall zugeschnitten

- Persönliche und enge Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz

- Vertretung im gesamten Bundesgebiet

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Wir werden mit Ihnen im Falle einer Beauftragung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.