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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

„Rolling Stones“-Abmahnung durch Kanzlei Gutsch Schlegel für Global Merchandising Service Ltd.

Weil einer unserer Mandanten auf eBay Kissen zum Kauf angeboten haben soll, auf denen das Logo der Band „Rolling Stones“ (ausgestreckte Zunge) zu sehen ist, wurde er von der Anwaltskanzlei Gutsch Schlegel im Auftrag der Global Merchandising Service Limited aus London abgemahnt.

Die Global Merchandising Service Ltd. ist eine globale Auswerterin von Merchandising-Rechten der Musik- und Unterhaltungsindustrie, so auch der bekannten Band „Rolling Stones“. Insoweit verfügt die Ltd. auch über die weltweit exklusiven Markenrechte an den Bezeichnungen „Rolling Stones“ und dem Zeichen mit der ausgestreckten Zunge. Die Global Merchandising Service Ltd. ist insoweit exklusiv zur Herstellung von entsprechenden Merchandisingprodukten berechtigt. Wegen des Anbietens von vermeintlich nicht originaler Ware in einem Onlinemarktplatzportal wurde einer unserer Mandanten nun abgemahnt. Die Kanzlei Gutsch Schlegel führt als Rechtsvertreter der Global Merchandising Service Ltd. in ihrer Abmahnung aus, dass das Anbieten der Produkte eine Markenrechtsverletzung darstelle und rechtswidrig erfolgt sei.

Aufgrund der vermeintlichen Verstöße werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassungsanspruch

  • Auskunftsanspruch

  • Vernichtungsanspruch

  • Schadensersatzanspruch

  • Aufwendungsersatzanspruch

Zu den einzelnen Ansprüche wie folgt:

Von unserem Mandaten wird die Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Würde eine Unterlassungserklärung abgegeben werden und hiergegen verstoßen, müsste eine Vertragsstrafe gezahlt werden. Der Auskunftsanspruch bezieht sich u.a. auf die Anzahl der verkauften Produkte und den damit erzielten Gewinn. Der Vernichtungsanspruch bezieht sich auf etwaige weitere Produkte, die bei unserem Mandanten vorhanden sind. Der Schadensersatzanspruch wird nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet und mit 2.500,00 Euro beziffert. Mit dem Aufwendungsersatzanspruch werden entstandene Rechtsanwaltskosten erstattet verlangt, beziffert auf 1.852,90 €. Hinzu kommen noch Ermittlungskosten in Höhe von 100,00 €. Der geforderte Gesamtbetrag beträgt 4.352,90 €.

Eine Abmahnung kann grundsätzlich immer komplett zurückgewiesen werden, wenn die gerügten Rechtsverletzungen nicht zutreffend sein sollten. Sofern die Abmahnung sich jedoch jedenfalls in Teilen als berechtigt erweisen sollte, kommt es auf die Findung einer gütlichen Lösung mit dem Ziel einer möglichst kostengünstigen Erledigung an. In jedem Falle sollten Sie bei Erhalt einer derartigen Abmahnung einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer kompetenten Hilfe als Fachanwälte in diesem Bereich und mit unserer jahrelangen Erfahrung zur Verfügung.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Markenrechtliche Abmahnungen - unser Ratgebervideo:

markenrecht

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(Klicken Sie zum Abspielen des Videos einfach auf das Bild)

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Wir schauen auf eine hohe vierstellige Anzahl von Abmahnungen zurück und sind auf den Bereich des Designrechtes als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Wir beraten Sie auch über den „Tellerrand“ unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Interessen heraus. Sollten Sie eine Abmahnung, Klage oder einstweilige Verfügung erhalten haben, schicken Sie uns diese per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de, per Fax oder auch per Post unter Beachtung der Fristen unverbindlich zu. Unsere Ersteinschätzung ist kostenlos. Wir unterbreiten Ihnen im Falle der Übernahme des Mandates gerne ein Pauschalangebot. Wir setzen auf Kostentransparenz und freuen uns auf Ihren Anruf.

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