Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Filesharing-Abmahnung an Eigentümer von Ferienwohnung – Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH

Wegen des Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung an der TV-Folge „Animal Kingdom – In The Red“, deren Urheberrechte die Warner Bros. Entertainment GmbH innehat, wurde einer unserer Mandanten kürzlich durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Das Anbieten der gerügten TV-Folge sei ein Verstoß gegen §§ 97, 69c 19a UrhG.

Sondersituation Ferienwohnung:

Der Internetanschluss, über den die vermeintliche Urheberrechtsverletzung begangen worden sein soll, wird ausschließlich von den Gästen der Ferienwohnung genutzt. Auch wurden die Gäste darüber belehrt, dass diese die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten haben. Es stellt sich daher die Frage, wie Ferienwohnungs-, Hotel- oder Pensionsbetreiber mit einer urheberrechtlichen Abmahnung umgehen sollten.

Wichtig für Sie als Eigentümer von Ferienwohnungen oder Hotels:

Das Landgericht Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 18.08.2010 (Az: 2-6 S 19/09 entschieden, dass ein Hotelbetreiber nicht für Filesharing der Gäste haftet, sofern das WLAN-Netzwerk verschlüsselt wurde und die Gäste auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hingewiesen wurden. Ebenso hat das Amtsgericht Koblenz mit Urteil vom 18.06.2014 (Az: 116 C 145/14) entschieden.

Filesharing in Hotels & Co. - unser Ratgebervideo:

Filesharing Hotel

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(Klicken Sie zum Abspielen des Videos einfach auf das Bild)

Wichtig für Sie als Betreiber einer Ferienwohnung ist daher die Beachtung folgender Punkte:

1. Sie müssen ihr WLAN-Netzwerk entsprechend der Sicherheitsstandards verschlüsseln

2. Sie müssen Ihre Gäste darauf hinweisen, dass diese die gesetzlichen Vorschriften zu beachten haben. Hierbei stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und erstellen für Sie rechtssichere Nutzungshinweise für Ihr WLAN-Netzwerk

Andernfalls können Ihnen kostenintensive Abmahnungen drohen. In der uns vorliegenden Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wird so beispielsweise neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 619,50 € verlangt.

Haben Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten?

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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