Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

BVB Merchandising-Abmahnung durch Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen

Die BVB Merchandising GmbH, Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, ist Inhaberin der geschützten Marke „Dortmunder Jungs“. Kürzlich wurde einem unserer Mandanten eine Abmahnung der BVB Merchandising GmbH zugestellt, ausgesprochen durch die Anwaltskanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf der unerlaubten Verwendung der Wörter „Dortmunder Jungs“ als T-Shirt-Aufdruck sowie das Anbieten dieses T-Shirts auf eBay.

Unser Mandant soll, so der Vorwurf der Abmahnung, die Wörter „Dortmunder Jungs“ zur Bewerbung seines Angebotes verwendet, ohne hierfür eine Zustimmung des Markeninhabers zu haben. Der BVB Merchandising GmbH stünden in Folge Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu.

Unsere Einschätzung:

Wir halten die Abmahnung im Wesentlichen für unberechtigt. Es fehlt an dem markenmäßigen Gebrauch der beiden Wörter. Vielmehr wurden diese als nur rein beschreibend genutzt. Daher sollten derartige Abmahnungen je nach Sachlage u.U. auch konsequent zurückgewiesen werden. Genaueres besprechen Sie als Abmahnadressat aber unbedingt mit einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Forderungen:

Gefordert werden von unserem Mandanten die Unterzeichnung der der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, der Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.822,96 €.

Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie, ganz unabhängig davon, ob der Vorwurf tatsächlich zutreffend ist oder nicht, nicht ohne die Inanspruchnahme fachanwaltlicher Beratung reagieren. Denn nur ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der als solcher hoch spezialisiert im Bereich des Markenrechts ist, kann die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen. Daher sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse zunächst Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen. Beim „Reagieren auf eigene Faust“ können einem juristischen Laien diverse Fehler unterlaufen. Zum einen könnten Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, die ihrem Umfang nach zu weitreichend gefasst ist und sie unangemessen benachteiligt. Oder aber sie geben eine abgewandelte Unterlassungserklärung ab, die jedoch nicht umfangreich genug gefasst ist. In diesem Fall drohen gerichtliche Schritte. Diese drohen auch, wenn Sie gar nicht reagieren. Die Gegenseite könnte ihren Unterlassungsanspruch im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durchsetzen.

Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden.

Unser Ratgebervideo zu BVB-Merchandising-Abmahnungen:

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(Klicken Sie zum Abspielen des Videos einfach auf das Bild)

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Bleiben Sie ruhig!

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie die beigefügten Unterlassungserklärung nicht

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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