Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung von Rechtsanwalt Florian Giese im Auftrag des Fotografen Christoph U. Bellin

Einer unserer Mandanten wurde kürzlich von dem Hamburger Rechtsanwalt Florian Giese (Giese Rechtsanwälte) im Auftrag des Fotografen Christoph U. Bellin abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Der Abmahnung vorangegangenen war - so der Vorwurf - folgender Sachverhalt:
Unser Mandant soll über die von ihm selbst betriebenen Homepages je eine Fotografie des Herrn Christoph U. Bellin verwendet haben, ohne über eine hierfür erforderliche Lizenz, bzw. Nutzungserlaubnis zu verfügen. Diese unberechtigte Bildnutzung stelle einen Verstoß gegen § 19 a UrhG (öffentliche Zugänglichmachung) sowie gegen § 13 UrhG (Urheberpersönlichkeit) dar. Wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzungen stünden dem Fotografen Bellin Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche, Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche nach den §§ 97 Abs. 1, 2, 97a Abs. 3 S. 1, 101 Abs. 1 UrhG, § 242 BGB zu.

Hinsichtlich des Schadensersatzanspruches führt Rechtsanwalt Giese aus, dass dieser sich nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechne. Im Rahmen dieser Berechnungsmethode würden die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (sog. "MFM-Tabellen") herangezogen. Nach diesen Honorarempfehlungen und einem hundertprozentigen Aufschlag wegen unterbliebenem Urheberrechtsvermerk ergebe sich ein geforderter Gesamt-Lizenzschadensersatz in Höhe von 480,00 €. Hinzu kommen die Rechtsanwaltskosten, die dem Fotografen Christoph U. Bellin für die Beauftragung der Kanzlei Giese entstanden sind. Diese werden mit weiteren 546,50 € beziffert. Der geforderte Gesamtbetrag beträgt damit 1.026,50 €.

Der Abmahnung ist sodann eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese Unterlassungserklärung beinhaltet jedoch nicht nur das Unterlassungsversprechen, sondern darüber hinaus ein Schuldeingeständnis. Mit dieser vorformulierten Unterlassungserklärung würde sich der Unterzeichnende dazu verpflichten, sämtliche geltend gemachten Kostenforderungen zu erfüllen. Einreden hiergegen hinsichtlich der Berechtigung oder Höhe würden nach Abgabe dieser Unterlassungserklärung nicht mehr möglich sein, bzw. ins "Leere" laufen. Ob eine Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist, kann jedoch nie pauschal, sondern immer nur nach Prüfung der vollständigen Sachlage gesagt werden. Wurden Lizenzen zur Nutzung des Bildes erworben? Gibt es eine anderweitige Nutzungsberechtigung? Ist, sofern tatsächlich einen Verstoß vorliegt, der geforderte Betrag nicht zu hoch? Diese und weitere Fragen sind vor Abgabe einer Unterlassungserklärung wichtig. Sie sollten daher unbedingt gemeinsam mit einem spezialisierten Rechtsanwalt erörtert werden.

Wir raten grundsätzlich davon ab, eine vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Des Weiteren sollten auf eigene Faust keinerlei Beträge gezahlt werden. Zunächst sollte immer ein spezialisierter Rechtsanwalt überprüfen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Ein auf das Urheberrecht spezialisierter Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht wird Ihre individuelle Abmahnung daher zunächst prüfen und Ihnen dann Handlungsoptionen aufzeigen. Völlig unabhängig davon, ob die gerügten Verstöße zutreffend sein sollten oder nicht, lohnt sich ein Gang zum spezialisierten Anwalt immer. Häufig sind vorformulierten Unterlassungserklärungen zu weitreichend gefasst. Unterlassungserklärungen gelten zeitlich unbegrenzt. Daher ist die korrekte und exakte Formulierung umso wichtiger.

Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz ist auf das Gebiet des Urheberrechts höchst spezialisiert. Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker ist zudem auch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. im Falle einer Abmahnung können Sie uns Ihr individuelles schreiben gerne per E-Mail zukommen lassen. Unsere Anwälte prüfen Ihre Abmahnung unverbindlich und kostenfrei. Im Rahmen einer Ersteinschätzung, die ebenfalls kostenfrei ist, erhalten Sie unsere Auffassung ihrer Abmahnung einschließlich möglicher Verteidigungswege. Gerne nennen wir Ihnen in diesem Zusammenhang auch einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Ihre Vertretung gerne übernehmen. Senden Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

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