Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei DLA PIPER für Gianni Versace S.P.A. - Vorwurf Markenrechtsverletzung

Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz wurde kürzlich mit der Verteidigung gegen eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei DLA PIPER beauftragt. Gerügt werden Markenrechtsverletzungen an Unionsmarken der Gianni Versace S.P.A. aus Mailand.

In der Abmahnung heißt es, dass die Gianni Versace S.P.A. von einem deutschen Hauptzollamt darauf hingewiesen worden sei, dass eine an unseren Mandanten adressierte Sendung Stehlampen enthalte, auf denen geschützte Unionsbildmarken von Versace angebracht seien. Die Gianni Versace S.P.A. habe sodann die Stehlampen überprüft und als Produktfälschungen identifiziert. Die Einfuhr von Produktfälschungen, d.h. keine Originalprodukten des Markeninhabers, sei eine Markenrechtsverletzung i.S.d. Art. 9 Abs. 2 lit. b), c) UMV und zudem eine Rufausbeutung. Infolge der vermeintlichen Markenrechtsverletzung wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung unter Fristsetzung aufgefordert.

Ein Abmahnschreiben und die gesamte Angelegenheit sollte immer fachanwaltlich überprüft werden. In markenrechtlichen Angelegenheiten konnten wir bereits häufig in der Vergangenheit feststellen, dass eine Markenrechtsverletzung unserer Auffassung nach gerade nicht vorlag. Eine Markenrechtsverletzung erfordert grundsätzlich ein Handeln im geschäftlichen Verkehr. Sofern Waren jedoch nur zum persönlichen Gebrauch gekauft werden, scheidet eine Markenrechtsverletzung aus. Sofern Sie daher ebenfalls von einem ähnlich gelagerten Sachverhalt betroffen sein sollten, raten wir dazu, unverzüglich Kontakt zu einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aufzunehmen und den gesamten Sachverhalt überprüfen zu lassen.



Bei Erhalt einer Abmahnung sollen Sie...

... Ruhe bewahren
... nicht selbst reagieren
... keine Fristen verpassen
... nicht die Abmahnung ignorieren
... einen spezialisierten Fachanwalt beauftragen

Wir sind als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz auf das Markenrecht hoch spezialisiert und helfen Ihnen gerne in jedem Fall zuverlässig weiter. Weitere Rechtstipps zum Markenrecht finden Sie auch in unserem Abmahnblog oder auf unserer Homepage.

Wenn Sie von einer Abmahnung betroffen sind, können Sie unseren kostenlosen Ersteinschätzungs-Service in Anspruch nehmen. Wir prüfen Ihre Abmahnung, die Sie uns zuvor gerne per E-Mail übersenden können, und teilen Ihnen unsere Verteidigungsmöglichkeiten gerne mit. Hierbei nennen wir Ihnen auch einen fairen Pauschalpreis, zu dem wir Ihr Mandat gerne übernehmen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und kontaktieren Sie uns unverbindlich.

Videobeitrag Markenrecht:



Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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