Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Berechtigungsanfrage der BVB Merchandising GmbH durch die Anwaltskanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen

Einer unserer Mandanten legte uns kürzlich ein Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen vor, welches diese im Auftrag der BVB Merchandising GmbH versendet hatte.

In dem Schreiben wird ausgeführt, dass die BVB Merchandising GmbH davon Kenntnis erlangt habe, dass unser Mandant über die Onlineverkaufsplattform eBay Schals zum Verkauf angeboten haben soll. Hierbei soll er innerhalb des Angebots die geschützten Marken "BVB" und "Borussia Dortmund" ohne die Zustimmung der BVB Merchandising GmbH als Markenrechtsinhaberin verwendet haben. Die Verwendung sei beispielsweise in der Artikelüberschrift erfolgt. Beide genannten Marken sind beim deutschen Marken- und Patentamt markenrechtlich geschützt. Es stehe insoweit der Vorwurf der Markenrechtsverletzung im Raum, sofern es sich bei den angebotenen Schals nicht um Original-Produkte oder Produkte, die mit Zustimmung der BVB Merchandising GmbH in den Verkehr gebracht worden sind, handelt.


Das Schreiben beinhaltet keine geltend gemachten Ansprüche. Unser Mandant wird also z.B. nicht zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Auch eine Kostenerstattung für die entstandenen Rechtsanwaltskosten wird nicht verlangt. Es handelt sich bei dem Schreiben ausdrücklich nicht um eine Abmahnung. Stattdessen stellt dieses Schreiben eine Berechtigungsanfrage dar. Die BVB Merchandising GmbH möchte prüfen und erfahren, ob unser Mandant zu der Verwendung der beiden Marken berechtigt war, bzw. aus welchen Gründen er sich hierfür als berechtigt ansieht.


Wie sollte auf eine solche Berechtigungsanfrage reagiert werden?

Vorneweg soll gesagt werden: Durch die richtige und rasche Reaktion auf eine solche Berechtigungsanfrage kann die Geltendmachung von Rechtsanwaltskosten durch die BVB Merchandising GmbH verhindert werden. Die richtige Reaktion ist also sehr wichtig. Wie sieht also eine solche richtige Reaktion aus? dies hängt davon ab, wie sich der Sachverhalt darstellt. Sofern hier tatsächlich keine Originalware angeboten wurde, gilt es, eine vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben. Hierdurch wird vermieden, dass die gegnerischen Rechtsanwälte einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Ein solcher wäre jedoch für die Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen erforderlich. Dies bedeutet, dass bei der richtigen Reaktion keinerlei Rechtsanwaltskosten an die Gegenseite gezahlt werden müssen. Nach Erhalt einer Berechtigungsanfrage ist es also von entscheidender Bedeutung, unverzüglich einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Überprüfung der gesamten Angelegenheit und der entsprechenden richtigen Reaktionen zu beauftragen. In der Vergangenheit konnten wir bei derartigen Berechtigungsanfragen bereits häufig die oben beschriebene Lösung erreichen.

Unter diesem Link finden Sie umfangreiche FAQ zum Thema Berechtigungsanfrage!


Sofern Sie daher eine Berechtigungsanfrage oder bereits eine Abmahnung erhalten haben, zögern Sie nicht, uns unverzüglich zu kontaktieren. Wir bieten Ihnen in beiden Fällen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:
- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
- Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.
Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.dezusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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