Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Schadensersatzforderung der anticopy GmbH

Ein Schreiben der anticopy GmbH aus Neuss erreichte kürzlich einen unserer Mandanten. Dieser hatte auf eBay ein Produkt zum Kauf angeboten und dieses mit einem Artikelfoto beworben. Die anticopy GmbH wirft unserem Mandanten nun vor, dass dieser ein Foto von einem Kunden der anticopy GmbH ohne dessen Einverständnis verwendet habe.

Der Kunde der anticopy GmbH sei ebenfalls als eBay-Verkäufer tätig und habe die anticopy GmbH damit beauftragt, seine urheberrechtliche geschützten Bildwerke im Internet dauerhaft zu überwachen. Im Rahmen dieser dauerhaften Überwachung sei der anticopy GmbH nun aufgefallen, dass innerhalb eines eBay-Angebotes unseres Mandanten das Foto des anticopy-Kunden verwendet werde. Diese Bildnutzung stelle eine Urheberrechtsverletzung i.S.d. § 19 a UrhG dar. Infolge dieser vermeintlichen Urheberrechtsverletzung werden in dem Schreiben Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Unterlassungsansprüche werden ausdrücklich nicht geltend gemacht, sodass es sich bei dem Schreiben auch nicht um eine klassische Abmahnung handelt. Die geltend gemachten Schadensersatzansprüche werden wie folgt beziffert:

- Nutzung eines Fotos: 150,00 €
- zzgl. 50%-igem Aufschlag für Onlinenutzung: 75,00 €
- zzgl. weiteren 100 % Aufschlag wegen fehlender Urhebernennung: 225,00 €

Der Gesamtbetrag beträgt damit 450,00 €. Die anticopy GmbH führt sodann jedoch aus, dass zur "streilosen" und "zügigen" Aus-der-Welt-Schaffung "nur" ein Gesamtbetrag in Höhe von 160,00 € gefordert wird. Auf Grundlage der zuvor erfolgten Berechnung mag dieser Betrag "niedrig" erscheinen. Ob er jedoch tatsächlich berechtigt ist und ob ein Betrag in dieser Höhe gefordert werden kann, sollte bei Erhalt eines solchen Schreibens unbedingt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden.

Die in unserer Rechtsanwaltskanzlei tätigen Rechtsanwälte konnten in der Vergangenheit bereits mehrere tausend Abmahnverfahren erfolgreich bearbeiten. Wir sind insbesondere im Bereich des Urheberrechtes höchst spezialisiert. Weitere Informationen zum Urheberrecht, unserer Tätigkeit in diesem Bereich und Abmahnungen, bzw. Schadensersatzforderungen finden Sie auch auf unserer Spezialhomepage unter www.anwalt-bild.de.

Nach einer kostenlosen Ersteinschätzung, die zunächst völlig unverbindlich ist, können Sie entscheiden, ob Sie unsere Kanzlei in der Sache beauftragen möchten. Wir nennen Ihnen – gemäß unserem Prinzip der Kostentransparenz von Anfang an – bereits zu Beginn einen festen Pauschalpreis.

Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, beachten Sie folgende Regeln:
- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
- Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie ebenfalls eine Schadensersatzforderung, eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.