Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Kanzlei von Appen Jens Legal: Abmahnung im Auftrag der TSV München 1860 GmbH & Co. KGaA

Der TSV München 1860, bzw. die dahinter stehende Betreibergesellschaft TSV München 1860 GmbH & Co. KGaA lässt ganz aktuell Abmahnungen wegen des Vorwurfs einer Markenverletzung durch die Kanzlei Kanzlei von Appen Jens Legal aussprechen. Einen unserer Mandanten erreichte ein entsprechendes Schreiben.

In der Abmahnung wird zunächst dargelegt, dass die Bezeichnungen "1860 München" und "TSV 1860" als Wortmarken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen und somit markentechtlich geschützt seien. Die Registernummern lauten 39806507 und 39806538. Die Kanzlei von Appen Jens Legal wirft unserem Mandanten vor, diese Markenrechte verletzt zu haben. Konkret geht es um den Vorwurf, unser Mandant habe über eBay Produkte zum Kauf angeboten und mit den Worten „1860 München“ und „TSV 1860“ beworben, ohne dass es sich dabei um Lizenzprodukte des Fußballvereins gehandelt habe. Nur offizielle Lizenzware dürfe jedoch mit den markenrechtlich geschützten Bezeichnungen beworben werden.

Forderungen der Abmahnung:

Unser Mandant, mithin der Adressat der Abmahnung, wird dazu aufgefordert, die folgenden geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen:

- Unterlassungsanspruch

Unser Mandant wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und sich hiermit dazu verpflichten, künftig keine Merchandising-Produkte unter Verwendung der oben genannten Marken mehr zu bewerben, sofern es sich bei der Ware nicht um offizielle Lizenzware des TSV handele. Für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungserklärung verpflichtet er sich zu Zahlung einer Vertragsstrafe an den Verein.

- Auskunftsanspruch

Unser Mandant wird außerdem dazu aufgefordert, Auskunft dahingehend zu erteilen, woher die beanstandete Ware stammt, wie viele davon verkauft wurde und welcher Umsatz/Gewinn mit dem Verkauf erzielt werden konnte. Anhand erteilter Auskünfte wird im Regelfall nach Ausspruch einer markenrechtlichen Abmahnung ein konkreter Schadensersatzbetrag berechnet, der sodann in einem weiteren Schreiben eingefordert wird. Schadensersatzansprüche werden in markenrechtlichen Abmahnungen nicht immer unmittelbar geltend gemacht oder sind nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Dies sagt aber nichts darüber aus, ob derartige Ansprüche bestehen, oder nicht.

- Kostenerstattungsanspruch Anwaltsgebühren

Aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzung wird der Abmahnadressat weiter dazu aufgefordert, die entstandenen Rechtsanwaltskosten der Kanzlei von Appen Jens Legal zu ersetzen. Diese werden mit 1.531,90 € beziffert und wurden nach einem Gegenstandswert in Höhe von 50.000,00 € berechnet.

Dürfen Markenprodukte nicht mit Markennamen beworben werden?

Doch. Grundsätzlich ist es erlaubt, auch als Nicht-Markeninhaber mit einer geschützten Marke für ein Produkt zu werben. Dies gilt sowohl im Internet, als auch Offline. Außerdem gilt dies für gewerbliche Verkäufer ebenso, wie für private Verkäufer. Jedoch findet sich die Grenze für die zulässige Werbung geschützten Namen dort, wo keine Originalware angeboten wird. Denn es ist die Sache des Markeninhabers, zu entscheiden, welche Produkte unter seiner Marke beworben und vertrieben werden dürfen. "Fremdware", also keine von dem Markeninhaber in den Verkehr gebrachte Ware darf daher im Regelfall nicht mit einer geschützten Marke beworben werben. Aufgrund dieser Regelung wurde die vorliegende Abmahnung auch ausgesprochen. Die Kanzlei von Appen Jens Legal, bzw. deren Mandant TSV 1860 München, geht davon aus, dass der Abmahnadressat keine originale Ware beworben hat.

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Abmahnung Markenrecht: RA Jan B. Heidicker informiert

markenrecht

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Abmahnung erhalten - wie reagieren?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Es sollte zunächst überprüft werden, ob der gerügte Verstoß tatsächlich begangen wurde. Sodann sollte je nach Sachlage eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die kein Schuldeingeständnis beinhaltet.

Wie reagieren, wenn der gerügte Verstoß tatsächlich zutreffen sollte?

Auch für den Fall, dass die Vorwürfe der Abmahnung für Sie als Adressat auf den ersten Blick als zutreffend erscheinen mögen, raten wir unbedingt zur fachanwaltlichen Überprüfung Ihres Falles. Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind oftmals viel zu weitreichend verfasst und benachteiligen unangemessen. Auch geforderte Kosten können zu hoch sein oder Ansprüche bestehen nicht. Jede Abmahnung ist ein Einzelfall mit besonderen Umsatänden des Sachverhalts. Daher sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung Ihres Falles beauftragen - unabhängig von der Sachlage.

Unsere Kanzlei bietet:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Gerne können Sie auch den kostenlosen telefonischen Rückrufservice nutzen, den wir Ihnen in Kooperation mit Anwalt.de gerne anbieten können. Auf unserem Anwalt.de – Profil finden Sie einen entsprechenden Link. Geben Sie einfach Ihre Rufnummer ein und Sie erhalten binnen weniger Sekunden einen kostenlosen Rückruf durch unsere Kanzlei.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage auf www.kanzlei-heidicker.de

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