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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

"Bad Times at The El Royal" - Abmahnung Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung / Filesharing

Eine Filesharing-Abmahnung wegen des Vorwurfes des Urheberrechtsverstoßes zum Nachteil der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wurde einer unserer Mandanten aktuell von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Schadensersatz gefordert.

Das Anbieten von Filmwerken in Tauschbörsen (Filesharing) kann eine Urheberrechtsverletzung sein. Wegen eines solchen Vorwurfes wurde einer unserer Mandanten nun abgemahnt. Es geht um den Film "Bad Times at The El Royal", den unser Mandant angeblich über seinen Internetanschluss in einer Tauschbörse zum Download angeboten habe. Um herauszufinden, welche Person Inhaber des Internetanschlusses sei, über den die angebliche Urheberrechtsverletzung begangen wurde, hatte die Kanzlei Waldorf Frommer zunächst ein gerichtliches Auskunftsverfahren durchgeführt. Im Anschluss daran habe der Provider die Daten unserer Mandantschaft herausgegeben, an die nunmehr die Abmahnung versendet wurde. Das Anbieten des o.g. Filmwerkes sei eine Urheberrechtsverletzung gemäß § 16 UrhG (illegale Vervielfältigung) und § 19 a UrhG (illegale öffentliche Zugänglichmachung). Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzungen werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung soll sich unser Mandant dazu verpflichten, zukünftig das entsprechende Werk nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen und für den Fall eines Verstoßes hiergegen eine Vertragsstrafe an Twentieth Century zu zahlen.

- Schadensersatz

Durch das öffentliche Zugänglichmachen der Werke für einen unbestimmt großen Nutzerkreis sei Twentieth Century ein Schaden entstanden, da die Werke an diese Personen nicht zum normalen Verkaufspreis verkauft wurden. Den entstandenen Schaden, zu dessen Ersatz unsere Mandantschaft aufgefordert wird, wird mit 700,00 € beziffert.

- Anwaltskosten

Twentieth Century sind durch die Beauftragung der Kanzlei Waldorf Frommer Kosten entstanden, zu deren Erstattung unsere Mandantschaft aufgefordert wird. Die Rechtsanwaltskosten werden mit 215,00 € beziffert.

- Gesamtbetrag

Der geforderte Gesamtbetrag beträgt demnach 915,00 €.

Abmahnung erhalten - wie reagieren?

Der Erhalt einer Abmahnung kann für den Adressaten mitunter einen großen Schreck bedeuten. Jedoch können wir Sie an dieser Stelle beruhigen: Wir sind eine Fachanwaltskanzlei für Urheberrecht und Medienrecht und haben in der Vergangenheit bereits sehr viele Abmahnung von Waldorf Frommer erfolgreich bearbeitet. In sehr vielen Fällen konnten wir die geforderten Kosten deutlich reduzieren. Daher sollten Sie, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung mit dem Vorwurf von Filesharing erhalten haben, Ruhe bewahren und unsere Kanzlei beauftragen. Wir bieten zudem zuerst eine kostenlose Ersteinschätzung, die Ihnen völlig unverbindlich darlegt, welche Verteidigungsmöglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.

Bitte nicht selbständig reagieren!

Wir raten davon ab, selber zu reagieren. Denn wenn Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben, die der Abmahnung beigefügt ist, könnte dies ein Schuldeingeständnis darstellen. Wenn Sie eine selbst formulierte Unterlassungserklärung abgeben, kann diese unzureichend sein und ein gerichtliches Verfahren drohen. Zahlen Sie auch bitte zunächst keinerlei Beträge. Auch hierin kann ein Schuldeingeständnis gesehen werden.

Unsere Kanzlei steht auch Ihnen - wie bereits einer hohen vierstelligen Anzahl von Adressaten von Filesharing-Abmahnungen - gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns unverbindlich an oder senden Sie uns eine E-Mail. Gerne können Sie hier auch Ihre Abmahnung als Anhang beifügen.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehre tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihre Vorteile:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de

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