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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Lauterer Wettbewerb e.V. - Abmahnung an Onlinehändler wegen LED-Lampen

Einer unserer Mandanten, ein Onlinehändler, hat kürzlich eine Abmahnung des Vereins Lauterer Wettbewerb e.V. aus München erhalten, in dem ihm eine Irreführung des Verbrauchers gem. § 5 UWG wegen angeblich falscher Angaben bei dem Verkauf von LED-Lampen vorgeworfen wird. Unser Mandant soll eine Unterlassungserklärung abgeben und eine Kostenpauschale für die Abmahnung in Höhe von 220,15 Euro zahlen.

In der Abmahnung heißt es, dass der Lauterer Wettbewerb e.V. ein eingetragener Verein zum Zweck der Förderung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder sei. Sobald der Verein angebliche Wettbewerbsrechtsverletzungen aufgedeckt habe, nehme er den Verletzer mit einer Abmahnung auf Unterlassung in Anspruch. Die Befugnis des Vereins zum Ausspruch von Abmahnungen folge aus § 8 Abs. 3 Ziff. 2 UWG. Der konkrete Vorwurf der Abmahnung bezieht sich auf ein Angebot unseres Mandanten, in dem dieser LED-Lampen zum Kauf anbietet. Hierbei bewerbe unser Mandant die Beleuchtungskörper mit einer bestimmten Lumen-Anzahl, was die Einheit für die Helligkeit des Lichtstrahls ist. Der Verein Lauterer Wettbewerb e.V. habe eine solche LED-Lampe unseres Mandanten gekauft und sie in einem Labortest untersuchen lassen. Hierbei sei "eine eklatante Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit hinsichtlich der Lumenangaben" festgestellt worden. Diese Abweichung stelle eine Irreführung im Sinne des § 8 Abs. 3 Ziff. 2 UWG und damit einen Wettbewerbsverstoß dar.

Wegen dieses vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die gerügte Handlung ab sofort zu unterlassen. Weiterhin wird die Zahlung einer Kostenpauschale für die Abmahnung i.H.v. 220,15 Euro verlangt.

Wie ist die Abmahnung einzuschätzen?

Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, ein bestimmtes beanstandetes Verhalten zukünftig zu unterlassen. Daher sollte eine Abmahnung grundsätzlich nicht ignoriert werden. Es droht die Einleitung eines Klageverfahrens. Insbesondere im Wettbewerbsrecht besteht auch die Gefahr, dass bei Verstreichenlassen von Fristen eine einstweilige Verfügung bei Gericht gegen den Abgemahnten beantragt wird, was ebenfalls zu deutlich höheren Kosten führen würde. Daher sollte eine Abmahnung immer im Rahmen der gesetzten Fristen von einem auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Da es sich vorliegend um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung handelt, sollten sich Abgemahnte an einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz werden.

Abmahnung erhalten? Was tun?

Wenn sie ebenfalls eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der vorliegenden Art erhalten haben, sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen. Diese ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und verpflichtet Sie nachteilig. Stattdessen sollte nach Erhalt einer Abmahnung ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aufgesucht werden. Dieser wird die gesamte Angelegenheit zuerst prüfen. Gelangt er zu dem Schluss, dass tatsächlich Unterlassungsansprüche wegen Rechtsverletzungen bestehen, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Keinesfalls sollte jedoch eine pauschale Vertragsstrafe vereinbart werden, die im Falle eines Verstoßes gezahlt werden müsste.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:
- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
- Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.dezusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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