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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

BVB Merchandising: Berechtigungsanfrage der Anwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen

Einer unserer Mandanten erhielt kürzlich ein Schreiben der Anwaltskanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH. In dem Schreiben wird nachgefragt, warum unser Mandant Produkte online verkaufe und diese mit "BVB" und "Borussia Dortmund" bewerbe. Beide Begriffe sind geschützte Marken des BVB.

Die BVB Merchandising GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, dem bekannten Bundesligaverein. Die BVB Merchandising GmbH ist Markenrechtsinhaberin von den geschützten Wortmarken "BVB" und "Borussia Dortmund". Unter diesen Marken werden von ihr diverse Merchandise-Artikel wie T-Shirts, Fahnen, Basecaps, Accessoires, etc. zum Kauf angeboten. Unser Mandant, der kürzlich eine Berechtigungsanfrage per Post erhielt, verkaufte zuvor über die Internethandelsplattform eBay Kissen, die er mit "BVB" und "Borussia Dortmund" in der Artikelüberschrift bewarb. Dies sei der BVB Merchandising GmbH aufgefallen und diese habe den Verdacht, dass es sich bei dem Kissen nicht um Originalware der BVB Merchaniding GmbH handele. Grundsätzlich dürfen nur die von der Markenrechtsinhaberin selbst in den Verkehr gebrachten Produkte mit der jeweiligen geschützten Marke versehen oder beworben werden. Ohne Vorliegen eines Lizenzvertrages oder anderweitige Zustimmung der Markenrechtsinhaberin kann die Verwendung einer geschützten Marke - online wie offline - eine Markenrechtsverletzung darstellen.

Aufgrund dieses Verdachtes wurde unserem Mandanten nunmehr diese Berechtigungsanfrage zugesendet. Er soll innerhalb einer bestimmten Frist erklären, aus welchen Gründen er sich dazu berechtigt sieht, die Marken "BVB" und "Borussia Dortmund" für die Bewerbung seines Kissens auf eBay zu nutzen.

Wichtig - bitte unbedingt beachten!

Es handelt sich vorliegend nicht um eine Abmahnung. Es werden keine Ansprüche geltend gemacht, sondern lediglich nachgefragt, warum der Adressat die Marken verwendet hat. Bei der richtigen und schnellen Reaktion auf eine solche Berechtigungsanfrage können viele hundert Euro eingespart werden! Der Grund: Eine Abmahnung ist kostenpflichtig, Die Anwaltskosten, die bei dem Ausspruch einer Abmahnung anfallen, können grundsätzlich dem Abgemahnten auferlegt werden. Eine Berechtigungsanfrage hingegen ist gewissermaßen quasi die "Vorstufe" zu einer Abmahnung und noch kostenfrei für den Adressaten. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, bei Erhalt einer Berechtigungsanfrage unbedingt zügig einen spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser wird den gesamten Sachverhalt prüfen und dann kostensparend unter Umständen eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben.

Bei Erhalt einer Berechtigungsanfrage kontaktiere Sie daher gerne unsere Kanzlei. Wir haben in zahlreichen Fällen Mandanten erfolgreich helfen können und die Geltendmachung von Anwaltskosten der Gegenseite vermeiden können. Unsere Ersteinschätzung Ihres Falles ist unverbindlich und völlig kostenfrei. Rufen Sie uns an oder senden Sie eine E-Mail!

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