Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung wegen Verwendung der Wortmarke "TSV 1860 München" - von Appen Jens Legal

Eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei von Appen Jens Legal im Auftrag der TSV 1860 Merchandising GmbH aus Oberhaching ist derzeit Gegenstand eines Mandates in unserer Kanzlei. Angeblich soll unser Mandant die Markenrechte an "TSV 1860 München" verletzt haben.

In der Abmahnung heißt es, unser Mandant habe auf eBay Aufkleber zum Kauf angeboten, die mit den Worten "TSV 1860 München" beworben worden sein sollen. Da es sich bei den Aufklebern jedoch nicht um offizielle Lizenz-Merchandising-Produkte der TSV 1860 Merchandising GmbH handeln soll, stelle die Nutzung dieser beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Wortmarke eine Markenrechtsverletzung dar. Daher wird unser Mandant dazu aufgefordert,

- eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und

- Anwaltskosten für die Abmahnung i.H.v. 1.531,90 € zu erstatten.

Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Unterzeichnende dazu, eine bestimmte Handlung in Zukunft nicht erneut vorzunehmen. Würde er dies trotzdem tun, so müsste er eine Vertragsstrafe bezahlen. Die Anwaltskosten werden nach einem Gegenstandswert von 50.000 Euro berechnet.

Verteidigungsoptionen:

Wir sind als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz auf das Markenrecht hoch spezialisiert. Nach unserr Erfahrung ist es so, dass nicht selten bei markenrechtlichen Abmahnungen gar keine Handlung im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Dies wäre jedoch die Voraussetzung für die Bejahung einer Markenrechtsverletzung i. S. d. Markengesetzes. Zusätzliche weitere mögliche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung gegen eine Markenrechtsabmahnung sind z. B., natürlich abhängig vom konkreten Sachverhalt, der Nichtbenutzungseinwand, die Verwendung der Marke als rein beschreibende Angabe oder der Einwand der Markenerschöpfung.

Bei Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung sollten Sie daher nicht selbst die der Abmahnung oft beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese kann ein Schuldeingeständnis darstellen und mögliche Verteidigungsoptionen bereits zu Beginn abschneiden. Lassen Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung unbedingt von einem auf das jeweilige Rechtsgebiet (hier: Markenrecht) spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten.

Beachten Sie daher die folgenden Grundregeln, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben:

- Bewahren Sie Ruhe

- Notieren Sie sich gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf

- Bezahlen Sie zunächst keinerlei Beträge und unterschreiben Sie nicht eine etwaig beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung

- Nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch

Unser Rat an Sie:

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Um unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung in Anspruch zu nehmen rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail zu. Wir rufen im Regelfall noch am gleichen Tag zurück.

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