Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Markenrechtliche Abmahnung wegen Verwendung der Marke „1. FC Union Berlin“ durch Kanzlei von Appen Jens Legal

Fußballvereine sprechen regelmäßig Abmahnungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) aus. In letzter Zeit werden vermehrt auch markenrechtliche Abmahnungen wegen einer vermeintlichen Verletzung geschützter Wort- oder Bildmarken ausgesprochen.

So geschah es auch einem unserer Mandanten, der uns kürzlich mit der Verteidigung gegen eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei von Appen Jens Legal im Auftrag der 1. FC Union Berlin e.V. beauftragt hat. Die Rechtsanwälte von Appen Jens Legal werfen unserem Mandanten wie eingangs erwähnt eine Verletzung des Markenrechts vor. Konkret beanstandet wird ein Angebot, welches unser Mandant auf eBay veröffentlicht haben soll. In diesem Angebot wird eine Schnullerkette zum Kauf angeboten und mit den Worten „Union Berlin“ beworben. Dies stelle eine Verwendung der Wortmarke „1. FC Union Berlin“ dar, die beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 302010056771 zugunsten des 1. FC Union Berlin e.V. eingetragen ist. Die nicht vom Markeninhaber genehmigte Verwendung stelle demzufolge einen Verstoß gegen das Markenrecht dar, der Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gem. §§ 14, 15 MarkenG auslöse.

Konkret geltend gemacht werden:

- Unterlassungsanspruch, erfüllbar durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Kostenerstattungsanspruch für Anwaltskosten i.H.v. 1.531,90 €

- Auskunftsanspruch, u.a. über die Art, Dauer und Umfang der Markennutzung

Unterlassungserklärung:

Bezüglich der dem Abmahnschreiben beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung ist zu sagen, dass diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann. Eine solche Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterzeichnet werden.

Zunahme derartiger Abmahnungen

Ungeachtet dessen, ob Abmahnungen der vorliegenden Art berechtigt oder unberechtigt sind, ist festzustellen, dass markenrechtliche Abmahnungen immer mehr zunehmen. Dies erleben wir in unserer täglichen Praxis. Insbesondere Fußballvereine mahnen häufiger angebliche Verletzungen ihrer Markenrechte ab. Hier werden in Einzelfällen auch solche Mandanten abgemahnt, die nur ein Bestandteil der eingetragenen Wortmarke in einem Online-Angebot verwendet haben sollen.

Verteidigungsstrategien:

Gerade im Bereich des Markenrechts stehen wirtschaftliche Aspekte bei der Verteidigung gegen Abmahnungen besonders im Vordergrund. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass in markenrechtlichen Streitigkeiten oftmals sehr hohe Streitwerte zu beobachten sind, nach denen sich Anwalts- und etwaige Gerichtskosten berechnen. Die Verteidigung gegen eine markenrechtliche Abmahnung richtet sich immer nach den Umständen des Einzelfalls. Relevant sein kann z.B. der Umstand, dass gar kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Hintergrund: Bei rein privaten Handlungen, wie bspw. der Bestellung von markenrechtswidrigen Waren kommt eine Markenrechtsverletzung bereits im Vorhinein nicht in Betracht. Es können in solchen Fällen gleichwohl andere Schutzrechte, wie z.B. Urheberrechte, verletzt sein. Eine Markenrechtsverletzung kann aber nicht vorliegen. Derartige „Markenrechtsverletzungen“ werden oftmals im Wege eines Grenzbeschlagnahmungsverfahrens des Zoll festgestellt. Hierzu muss man wissen, dass insbesondere die großen Labels dieser Welt sogenannte Grenzbeschlagnahme-Anträge bei den Zollbehörden hinterlegen. Bei Überprüfung derartiger Sendungen durch den Zoll kann sich der Verdacht einer Markenrechtsverletzung ergeben - sodann erfolgt ein Hinweis des Zoll an den Markeninhaber. Andere mögliche Ansatzpunkte sind der Einwand der Markenerschöpfung nach § 24 MarkenG, der sogenannte Nichtbenutzungseinwand oder die Verwendung des Kennzeichens als rein beschreibende Angabe. Nähere Informationen zu dieser Thematik können Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Markenrecht“ finden.

Unser Rat an Abgemahnte:

Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung eines Fußballvereins oder eines anderen Markenrechtsinhabers erhalten haben, sollten Sie weder selbst reagieren, noch die Abmahnung ignorieren. Stattdessen sollten Sie einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Prüfung der Abmahnung und der Verteidigung hiergegen beauftragen. Wir haben bereits eine große Anzahl von Unternehmen gegen weltbekannte andere Unternehmen verteidigt. Unsere Spezialisierung und Erfahrung ist Ihr entscheidender Vorteil. Die auf das Markenrecht spezialisierte Kanzlei Heidicker betreut Onlinehändler sowie andere Gewerbetreibende aus dem ganzen Bundesgebiet. Um unsere kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung in Anspruch zu nehmen rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail.

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.