Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung wegen der Verwendung der Wortmarke "SG Dynamo Dresden" durch Kanzlei von Appen Jens Legal

Eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei von Appen Jens Legal im Auftrag der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH beschäftigt uns aktuell in unserer Kanzlei. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, ein nicht-originales T-Shirt, was mit dem Markenzeichen von SG Dynamo Dresden versehen sein soll, über eBay Kleinanzeigen zum Kauf angeboten zu haben.

Die Wortmarke "SG Dynamo Dresden" (30660457) und das dazugehörige Emblem (39545868; 302011050784) sind beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke eingetragen und entsprechend markenrechtlich geschützt. Damit ist die Verwendung nur dem Markenrechtsinhaber (SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH) oder entsprechenden Lizenznehmern gestattet. Andere Personen dürfen die Markenzeichen nur dann zur Bewerbung von Waren verwenden, wenn es sich dabei um von der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH selbst in den Verkehr gebrachten Ware handelt.

Unserem Mandanten, der nun die aktuelle Abmahnung erhalten hat, wird vorgeworfen, dass es sich bei dem auf eBay Kleinanzeigen angebotenen T-Shirt gerade nicht um von der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH selbst in den Verkehr gebrachte Ware, sondern ein gefälschtes Produkte, handele. Damit sei die Verwendung des Emblems und der Wortmarke "SG Dynamo Dresden" unzulässig und markenrechtswidrig. Folglich verletze unser Mandant so die Markenrechte der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH gem. §§ 14, 15 MarkenG. Infolge dessen wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Anwaltskosten i.H.v. 1.531,90 € zu erstatten.

Markenrechtsverletzung oder nicht?

In Fällen der vorliegenden Art stellt sich immer die Frage, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt oder nicht. Die Grundvoraussetzung für das Vorliegen einer Markenrechtsverletzung ist zunächst einmal, das Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Liegt ein solches Handeln im geschäftlichen Verkehr gerade nicht vor, scheidet eine Markenrechtsverletzung von vornherein aus. Dies kommt beispielsweise dann in Betracht, wenn das Anbieten der Waren zu rein privaten Zwecken und gerade nicht mit planmäßiger Gewinnerzielungsabsicht erfolgte. In diesem Fall kommen zwar andere Rechtsverletzungen, wie z.B. eine Urheberrechtsverletzung, grundsätzlich in Betracht. Eine Markenrechtsverletzung scheidet jedoch aus. Ob Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt, bestimmt sich natürlich immer nach den Umständen des Einzelfalles. Ein auf das Markenrecht spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sollte Ihre Abmahnung daher gründlich prüfen, um festzustellen, ob eine Markenrechtsverletzung tatsächlich überhaupt in Betracht kommt. Bevor eine solche Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erfolgt ist, sollten weder Dokumente unterschrieben, noch Zahlungen geleistet werden.

Wir haben in der Vergangenheit bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten, die von Fußballvereinen eine Abmahnung mit dem Vorwurf einer angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten hatten. Oftmals lag tatsächlich kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vor.

Reaktionstipps:

Bei Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung sollten Sie nicht selbst die der Abmahnung oft beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese kann ein Schuldeingeständnis darstellen und mögliche Verteidigungsoptionen bereits zu Beginn abschneiden. Lassen Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung unbedingt von einem auf das jeweilige Rechtsgebiet (hier: Markenrecht) spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten.

Beachten Sie daher die folgenden Grundregeln, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben:

- Bewahren Sie Ruhe

- Notieren Sie sich gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf

- Bezahlen Sie zunächst keinerlei Beträge und unterschreiben Sie nicht eine etwaig beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung

- Nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch

Unser Rat an Sie:

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Um unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung in Anspruch zu nehmen rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail zu. Wir rufen im Regelfall noch am gleichen Tag zurück.

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.