Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Pink Floyd Abmahnung durch Kanzlei Gutsch Schlegel wegen Anbieten einer CD auf eBay

Wir bearbeiten in unserer Kanzlei aktuell eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Gutsch Schlegel im Auftrag der Pink Floyd Music Ltd. aus London. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die Urheberrechte von Pink Floyd dadurch verletzt zu haben, dass er in eBay eine CD mit Musik von Pink Floyd zum Kauf angeboten habe.

Bei der angebotenen CD handele es sich um ein Tonträger, der in dieser Form niemals rechtmäßig von Pink Floyd veröffentlicht worden sei und auch nicht von einem Lizenznehmer der Pink Floyd Music Ltd. hergestellt wurde. Mithin handele es sich um einen von unserem Mandanten oder einer anderen Person selbst hergestellten und zusammengemixten Tonträger. Das Anbieten von Tonträgern, die nicht vom Urheberrechtsinhaber oder Lizenznehmer selbst in den Verkehr gebracht wurden, stelle eine Verletzung das Verbreitungsrechts gemäß §§ 77, 79, 17 des Urheberrechtsgesetzes dar.

Infolge der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung wird unsere Mandantschaft dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. In dieser soll sich unser Mandant dazu verpflichten, die gerügte Handlung in Zukunft nicht erneut vorzunehmen und in diesem Fall eine Vertragsstrafe zu zahlen. Außerdem wird unser Mandant dazu aufgefordert, die noch bei ihm befindlichen Tonträger zu vernichten und Schadensersatz zu leisten. Der Schadensersatz wird hier mit einem "symbolischen" Betrag in Höhe von 100 € bemessen. Außerdem wird unser Mandant zur Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 169,50 EUR aufgefordert. Damit beträgt die Gesamtforderung 269,50 €.

Unsere Einschätzung:

Grundsätzlich ist es zwar so, dass das Recht zur Verbreitung nur dem Urheber zusteht. Es kann aber nicht pauschal gesagt werden, ob in allen derartigen Fällen wirklich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Um dies sagen zu können, muss der gesamte Fall von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Handelt es sich tatsächlich nicht um einen Tonträger, der von dem Urheber oder einem Lizenznehmer selbst in den Verkehr gebracht wurde? Ergibt die anwaltliche Überprüfung, dass kein Urheberrechtsverstoß vorliegt, sollten alle Ansprüche konsequent zurückgewiesen werden. In einem solchen Fall besteht auch die Möglichkeit, die eigenen Rechtsanwaltskosten vom Abmahner zurückzuverlangen. Ergibt die Überprüfung hingegen, dass eine Urheberrechtsverletzung tatsächlich vorliegt, sollte nicht die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, sondern ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung. Hierhin sollte keine pauschale Vertragsstrafe versprochen werden, damit im Falle eines Verstoßes die Vertragsstrafe von einem unabhängigen Gericht auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden kann.

Achten Sie auf folgende Grundregeln:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Unsere Kanzlei ist im Gebiet des Urheberrechts hoch spezialisiert. Wir haben in der Vergangenheit zahlreiche Mandanten vertreten, die Abmahnungen wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz erhalten haben. Dies betrifft zum einen den Vorwurf des klassischen Filesharing, zum anderen den Vorwurf der unerlaubten Verbreitung, wie hier. Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker ist Inhaber eines Fachanwaltstitel im Gebiet des Urheber und Medienrechts. Wenn Sie also ebenfalls abgemahnt wurden, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Senden Sie uns Ihre Abmahnung einfach per E-Mail zu oder rufen Sie uns an, wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de!

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