Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Ticket-Abmahnung von Lentze Stopper im Auftrag der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH

Eine neue Ticket-Abmahnung wegen des Vorwurfs eines Verstoßes gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB)​​​​ der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH ist aktuell Gegenstand eines Mandates in unserer Kanzlei.

Wie in derartigen Abmahnungen üblich wird auch hier gerügt, dass unser Mandant angeblich entgegen einer Vereinbarung mit Bayer 04 Leverkusen Eintrittskarten für ein Spiel des Vereins über eBay Kleinanzeigen zum Kauf angeboten haben soll. Diese Karten habe unser Mandant zuvor selbst bei der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH erworben und bei diesem Kauf die ATGB des Vereins (in rechtlicher Hinsicht: AGB) akzeptiert. In Ziffer 10.2 der ATGB von Bayer 04 Leverkusen heißt es u.a.:

"10.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein Bayer 04 und autorisierten Vorverkaufsstellen vorbehalten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht von Bayer 04 autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu veräußern;

b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig; (...) f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste (...)."

Durch das Anbieten von Fußballtickets auf eBay Kleinanzeigen habe unser Mandant wie folgt gegen diese ATGB-Regelungen verstoßen:

• Keine Abbildung der ATGB

• Öffentliches Anbieten der Tickets bei eBay Kleinanzeigen

Im Rahmen der Abmahnung wird sodann von unserem Mandanten verlangt,

- eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und

- einen pauschalen Schadensersatz von 250 € zu zahlen.

Was ist von der Abmahnung zu halten?

Wir sind als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht sowie Medien- und Urheberrecht in den vergangenen Jahren in unzähligen Fällen erfolgreich vorgegangen, in denen unsere Mandanten eine Ticket-Abmahnung erhalten hatten. In unserem Abmahnblog und auf unserer Homepage finden Sie entsprechende Berichte aus den Vorjahren. Zu der streitgegenständlichen Frage des Weiterverkaufs von Eventtickets ist zu sagen:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer wichtigen Entscheidung umfassend Stellung genommen zu vermeintlichen Rechtsverletzungen beim Weiterverkauf von Eventtickets. Der BGH entschied, dass der private Weiterverkauf von Eintrittskarten auf Internetauktionsplattformen oder vor der Location der Veranstaltung grundsätzlich zulässig ist. Hierdurch hat der BGH die Rechte der privaten Ticket-Weiterverkäufer gestärkt. Jedoch sagte der BGH auch, dass es Veranstalter nicht hinnehmen müssen, dass gewerbliche Tickethändler Karten originär beim Veranstalter unter Verschleierung der gewerblichen Eigenschaft erwerben, um sie dann - möglicherweise mit hoher Gewinnmarge - weiter zu verkaufen. Ein grundsätzliches Verbot des privaten Weiterverkaufs von Event-Tickets ist aber nicht möglich. Sofern ein privater Ticketkäufer sein Ticket wegen Verhinderung (z.B. Krankheit) weiter verkaufen will, liegt hierin kein Vertragsverstoß. Dies gilt jedoch wiederum nicht, wenn das originär erworbene Ticket personalisiert ist. Diese Tickets können grundsätzlich nicht weiterverkauft werden.

Es ist daher immer eine Einzelfallabwägung bzw. -beurteilung vorzunehmen. Eine pauschale Aussage, wann der Weiterverkauf zulässig ist und wann nicht, kann nicht gemacht werden. In jedem Fall gilt: Eine Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden. Es drohen gerichtliche Schritte, die weitere Kosten auslösen würden. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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