Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Louis Vuitton: Anwaltsschreiben wegen Einfuhr von angeblich gefälschter Ware

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main hat die Firma Louis Vuitton aus Paris darüber informiert, dass dort ein an unseren Mandanten adressiertes Paket eingegangen ist, in dem sich ein gefälschter Louis Vuitton Gürtel befunden haben soll. Infolge dieser Informationen erhielt unser Mandant ein Schreiben der Rechtsanwälte CBH.

Mit der Einfuhr des aus dem Ausland stammenden Paketes verletze unser Mandant die Markenrechte von Louis Vuitton, heißt es in dem Anwaltsschreiben. Bei dem sich in dem Paket befindenden Gürtel handele es sich nämlich um ein "offensichtliches Falsifikat". Die Bezeichnungen Louis Vuitton sowie das entsprechende Bildzeichen sind entsprechend markenrechtlich geschützt. Aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzung wird in dem Schreiben einen Vernichtungsanspruch geltend gemacht. Unser Mandant wird dazu aufgefordert, eine Zustimmungserklärung zu der Vernichtung des Gürtels zu unterschreiben. Diese Zustimmungserklärung würde dann an den Zoll weitergeleitet werden, der die Vernichtung des Gürtels vornehmen würde. Für die Erklärung der Zustimmung zur Vernichtung wird unserem Mandanten eine entsprechende Frist gesetzt. Außerdem wird unser Mandant dazu aufgefordert, die Kosten des Grenzbeschlagnahmeverfahrens und der Inanspruchnahme der CBH Rechtsanwälte zu erstatten. Diese Kosten werden mit einer Pauschale von 235 € berechnet.

Unsere Einschätzung zu dem Schreiben:

Markenrechtliche Streitigkeiten nehmen nach unserer täglichen Praxiserfahrung immer mehr zu. Gerade bei dem Vorwurf einer Markenrechtsverletzung stehen auch insbesondere wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund. Dies liegt vor allem an den hohen Streitwerten im Markenrecht, nach denen sich Rechtsanwaltskosten, sowie etwaige Gerichtskosten berechnen. Ein markenrechtliches Schreiben einer Anwaltskanzlei sollte insoweit nicht ignoriert werden. Es kann dann die Einleitung eines Gerichtsverfahrens drohen, was alleine aus wirtschaftlichen Gründen vermieden werden sollte. Bei markenrechtlichen Streitigkeiten gibt es eine Vielzahl von Ansatzpunkten zur Verteidigung, die uns als Fachanwaltskanzlei auf diesem Gebiet bestens bekannt sind. Das erfolgreiche Vorgehen richtet sich immer nach dem jeweiligen Fall.

Sollten auch Sie Empfänger eines solchen markenrechtlichen Anwaltsschreibens geworden sein, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir sind eine auf den gewerblichen Rechtsschutz und damit insbesondere auf das Markenrecht hoch spezialisierte Kanzlei. Wir vertreten seit Jahren Mandanten sowohl gegen den Vorwurf einer Markenrechtsverletzung, als auch bei dem Schutz ihrer Marken. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind allesamt Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Gerade das Markenrecht ist eine der Hauptmaterien, die durch unsere Kanzlei täglich bearbeitet werden. Kanzleiinhaber Herr Rechtsanwalt Jan B. Heidicker führt neben dem Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz auch die Titel „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht“ und „Fachanwalt für IT-Recht“.

Senden Sie uns unverbindlich per E-Mail oder per Fax Ihre markenrechtliche Abmahnung, Anwaltsschreiben oder Zollschreiben zu. Wir rufen im Regelfall am gleichen Tage zurück. Alternativ können Sie sich natürlich gerne auch in unserer Kanzlei telefonisch melden. Die Ersteinschätzung bei Erhalt einer Abmahnung ist bei uns stets kostenlos. Wir werden mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, die entweder in der Abwendung der gegen Sie gerichteten Ansprüche besteht, oder Sie unter wirtschaftlichen Aspekten so gering wie möglich belasten wird.

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