Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Berechtigungsanfrage BVB von Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen erhalten?

Kürzlich legte einer unserer Mandanten uns eine Berechtigungsanfrage der Rechtsanwaltskanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen vor, die von dieser im Auftrag der BVB Merchandising GmbH versendet wurde. Die BVB Merchandising GmbH ist eine Tochtergesellschaft des bekannten Dortmunder Fußballvereins (Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA).

In dem als “Berechtigungsanfrage” überschriebenen Schreiben fragen die Anwälte Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen bei unserem Mandanten nach, aus welchen Gründen dieser über eBay Halsketten zum Kauf angeboten und diese mit den Worten “Borussia” beworben habe. Das Wort “Borussia” sei nämlich eine eingetragene Marke der BVB Merchandising GmbH und die Verwendung nur im Zusammenhang mit dem Verkauf von Originalware zulässig. Bei den von unserem Mandanten angebotenen Halsketten handele es sich aber wohl nicht um Originalware, demzufolge hätte die Bewerbung mit dem Wort “Borussia” auch nicht erfolgen dürfen.

Achtung: Es handelt sich hier nicht um ein nur harmloses Schreiben!

In dem Schreiben werden keinerlei Ansprüche geltend gemacht. Von unserem Mandanten wird weder die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, noch wird eine Kostenerstattung gefordert. Man könnte daher davon ausgehen, dass das Schreiben der Rechtsanwälte Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen lediglich ein informelles und somit relativ harmloses Schreiben sein könnte. Es handelt sich, wie auch schon die Überschrift des Schreibens deutlich macht, insbesondere nicht um eine markenrechtliche Abmahnung.

Jedoch ist Vorsicht geboten. Wird auf das Schreiben nicht oder falsch reagiert, könnte eine markenrechtliche Abmahnung einschließlich der Geltendmachung von Rechtsanwaltskosten und/oder Schadensersatz die Konsequenz sein. In einer möglicherweise folgenden Abmahnung würde sodann auch ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht.

Der Sinn einer Berechtigungsanfrage ist folgender: Manchmal ist sich der Markenrechtsinhaber womöglich nicht sicher, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt oder ggf. eine andere Schutzrechtsverletzung (z.B. Urheberrechtsverletzung). Würde direkt eine Abmahnung ausgesprochen und es würde sich sodann nachher herausstellen, dass keine Markenrechtsverletzung vorgelegen hatte, könnte dies zu einer Schadensersatzpflicht des Abmahners führen. Daher kann es sein, dass im Vorfeld vor Ausspruch einer Markenrechtsabmahnung eine Berechtigungsanfrage versendet wird. Hiermit versucht der Markenrechtsinhaber, den Sachverhalt weiter aufzuklären. Sollte sich der Verdacht einer Markenrechtsverletzung verhärten, könnte eine Abmahnung umgehend folgen.

Doch mit der richtigen Reaktion auf eine Berechtigungsanfrage kann der Markenrechtsinhaber keinerlei Rechtsanwaltskosten einfordern! Bekanntermaßen stellen Rechtsanwaltskosten den Großteil derjenigen Kosten dar, die nach dem Ausspruch einer Abmahnung gefordert werden. Nach Erhalt einer Berechtigungsanfrage sollten Sie daher umgehend Kontakt mit einem auf das Markenrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aufnehmen. Der Fachanwalt prüft dann Ihren Fall, ob durch das von Ihnen angebotene Produkt eine Markenrechtsverletzung gegeben ist. Sollte dies der Fall sein, kann eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgegeben werden. Der Unterlassungsanspruch des Markenrechtsinhabers wäre daher ohne Ausspruch einer Abmahnung erfüllt, Rechtsanwaltskosten könnten mithin nicht geltend gemacht werden.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, nach Erhalt einer Berechtigungsanfrage unverzüglich einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Überprüfung der gesamten Angelegenheit und der richtigen Reaktion zu beauftragen. Vertrauen Sie auf unsere Kanzlei, wir haben in der Vergangenheit zahlreichen Mandanten, die eine Berechtigungsanfrage erhalten hatten, erfolgreich weitergeholfen.

Ihre Vorteile:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Berechtigungsanfrage oder Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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