Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung im Auftrag der Erdigo UG - Vorwurf: Wettbewerbsverletzungen auf eBay

Eine Abmahnung wegen angeblicher Verletzungen des Wettbewerbsrechts erhielt eine unsere Mandanten kürzlich von einem Rechtsanwalt aus Berlin im Auftrag seiner Mandantin, der Erdigo UG.

Die Erdigo UG stehe zu unserem Mandanten, der über eBay diverse Produkte anbietet, in einem Wettbewerbsverhältnis. In einem der Angebote unseres Mandanten auf eBay habe die Erdigo UG Verletzungen des Wettbewerbsrechts festgestellt, heißt es im Abmahnschreiben. Folgende angebliche Verstöße werden beanstandet:

- Kein Link zur OS-Plattform
- Keine Widerrufsbelehrung

Das Fehlen beide Angaben sei ein Verstoß gegen Marktverhaltensregeln und daher wettbewerbswidrig.

Hintergrund:

Gewerbliche Händler haben im Internet zahlreiche Informationspflichten zu erfüllen. Die beide hier genannten, von unserem Mandanten angeblich nicht erfüllten Pflichten sind nur zwei der wenigen Pflichten, die Onlinehändler treffen. Getreu unserem Motto "Vorsorge ist besser als Nachsorge" bieten wir Onlinehändlern mit unserem AGB-Update Paket ein maßgeschneidertes Produkt an, um Rechtstexte und Pflichtinformationen immer auf dem neusten Stand zu halten. Informationen hierzu finden Sie in unserem Youtube-Kanal oder auf unserer Kanzleihomepage.

Forderungen:

Infolge der vermeintlichen Rechtsverletzungen wird unser Mandant dazu aufgefordert, Anwaltskosten in Höhe von 413,64 € zu erstatten. Außerdem soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Dem Abmahnschreiben ist bereits ein vorformuliertes Muster einer solchen Unterlassungserklärung beigefügt, in der für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Erklärung eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 500 € vereinbart würde.

Wie schätzen wir die Abmahnung ein?

Ob eine Abmahnung berechtigt ist oder nicht, muss für jeden Einzelfall gesondert geprüft werden. Es kommen verschiedene Ansatzpunkte in Betracht, um an der Rechtmäßigkeit einer Abmahnung Zweifeln zu können. Ein möglicher Ansatzpunkt ist der Einwand des Rechtsmissbrauchs. Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen sind unwirksam. Gerichte stellen hieran aber hohe Anforderungen, die der Abgemahnte nachzuweisen hat. Daher sollte sorgfältig geprüft werden, ob eine Abmahnung aus dem Grunde des Einwands des Rechtsmissbrauchs zurückgewiesen werden kann. In jedem Fall sollte jede einzelne Abmahnung durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sorgfältig überprüft werden. Je nachdem, ob die beanstandeten Rechtsverletzungen tatsächlich vorliegen oder nicht, gibt es verschiedene Reaktionsmöglichkeiten.

In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren. Auch weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit Ihnen keine weiteren Folge-Abmahnungen drohen.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten? Wir stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen.

Sie können uns Ihre Abmahnung auch gerne per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de">ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307-236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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