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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

"MO" - Abmahnung durch Kanzlei CBH für die FAST Fashion Brands GmbH

Uns wurde kürzlich von einem Mandanten eine aktuelle Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH zur Prüfung und Verteidigung vorgelegt. Grund für die Abmahnung ist eine angbliche Markenrechtsverletzung unseres Mandanten.

Über seinen eigenen Onlineshop soll unser Mandant T-Shirts zum Kauf angeboten haben und dadurch eine Markenrechtsverletzung begangen haben. Die T-Shirts habe unser Mandant mit dem Wort "MO" beworben. Dieses aber sei eine geschützte Marke der FAST Fashion Brands GmbH. Bei dem von unserem Mandanten angebotenen T-Shirt handele es sich weder um Originalware von FAST Fashion Brands, noch liege ein Lizenzvertrag oder eine Erlaubnis zur Verwendung der Bezeichnung „MO“ vor. Daher stelle die Verwendung der Bezeichnung "MO" eine Markenrechtsverletzung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. b) UMV dar.

Wegen der angeblichen Rechtsverletzung stellen die CBH Anwälte folgende

Forderungen:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine vorformulierte Erklärung ist beigefügt

- Erstattung der Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 150.000,00 Euro

- Auskunft, u.a. über die Herkunft der Ware und die Anzahl der Verkäufe

Abmahnung erhalten - was tun?

Notieren Sie sich die gesetzten Fristen und bewahren Sie Ruhe. Spezialisierte Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite und können die Angelegenheit rasch, rechtssicher und möglichst kostengünstig beilegen.

Eine markenrechtlichte Abmahnung stellt immer einen speziellen Einzelfall dar. Häufig finden sich Ansatzpunkte, die an der Berechtigung der Abmahnung Zweifel aufkommen lassen können oder zumindest aus taktischer Sicht dazu geeignet sein können, den wirtschaftlichen Schaden einer Abmahnung zu minimieren. Greifen Sie daher auf einen im Markenrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zurück und lassen Sie die Abmahnung durch diesen überprüfen!

Wie wir Ihnen helfen können:

Abgemahnten bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung hierzu einfach per Email an ra@kanzlei-heidicker.de zu – wir geben Ihnen dann eine kurze erste kostenfreie Ersteinschätzung und nennen Ihnen gerne auch einen fairen und transparenten Pauschalpreis für unsere Vertretung. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir zudem gerne die gesamtee Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine Email. Wir stehen Ihnen im gesamten Bundesgebiet kompetent und hilfsbereit zur Seite.

Folgende Grundlegen sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung beachten:

• Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

• Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

• Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

• Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

• Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

• Bleiben Sie ruhig

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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